Die Europäische Union hat einem Gesetzentwurf für die Abschaffung von Roaminggebühren im Juni 2017 zugestimmt. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es allerdings noch vom Europäischen Parlament und Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden. Wie das Wall Street Journal berichtet, gilt deren Zustimmung allerdings als gesichert, da sich die EU-Mitglieder vorab schon inoffiziell auf den Entwurf geeinigt hätten.
„Ich begrüße die wichtige Vereinbarung, die Roaminggebühren endgültig beendet und pragmatische Regeln für die Netzneutralität in der EU einführt – beides ist entscheidend für Verbraucher und Unternehmen“, zitiert das WSJ Günther Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft. Das Gesetz bilde zudem die Grundlage für kommende Telekommunikationsgesetze in der EU.
Die Roaminggebühren sollen nun ab dem 15. Juni 2017 wegfallen. Verbraucher würden dann für Anrufe, SMS und Datennutzung überall in der EU einen einheitlichen Preis zahlen. Eine Fair-Use-Richtlinie soll Mobilfunkanbieter vor einem Missbrauch des Roaming schützen. Dadurch soll dem Bericht zufolge beispielsweise verhindert werden, dass eine Person einen Mobilfunkvertrag in einem anderen EU-Land zu günstigeren Bedingungen abschließt.
Zudem sollen die Roaminggebühren im April 2016 erneut sinken. Für Telefonate im Ausland können Anbieter nur noch einen Aufschlag von bis zu 0,05 Euro pro Minute, 0,02 Euro pro SMS und 0,05 Euro pro MByte erheben.
Die jetzt verabschiedeten Regeln zur Netzneutralität sind jedoch weniger streng als beispielsweise in den USA. Laut WSJ können Internetprovider in der EU künftig eine Mindestbandbreite für spezielle Dienste wie Videokonferenzen festlegen, allerdings nur, wenn dadurch der Internetzugang für Dritte nicht eingeschränkt wird. Eingriffe sind auch möglich, um Cyberangriffe zu bekämpfen oder einen freien Datenfluss sicherzustellen.
Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass die EU die Abschaffung der Roaminggebühren versprochen hat, ohne die Ankündigung umzusetzen. Schon 2013 hatte die damalige EU-Kommission entschieden, die zusätzlichen Gebühren ab 1. Juli 2014 zu streichen. Danach hatte sich das EU-Parlament für den Wegfall ab 15. Dezember 2015 ausgesprochen. Der Europäische Rat – das Gremium der EU-Staats- und Regierungschefs – lehnte im März jedoch den Gesetzesentwurf ab. Der jetzt vorliegende Entwurf hat laut EU zumindest informell erstmals die Zustimmung aller politischen Gremien erhalten.
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