Ein US-Gericht hat eine Datenschutzklage von Android-Nutzern gegen Google abgewiesen. Sie warfen dem Internetkonzern vor, er habe ihre Namen, E-Mail-Adressen und Standortdaten ohne ihre Erlaubnis für Werbezwecke an Dritte weitergegeben und damit gegen seine eigene Datenschutzrichtlinie verstoßen, wie Reuters berichtet.
Nach Ansicht des Richters Paul Grewal ist es den Klägern aber nicht gelungen nachzuweisen, dass Google ihre persönlichen Daten offengelegt hat. Sie hätten außerdem keine Belege für einen wirtschaftlichen Schaden geliefert. Im Juli 2014 hatte Grewal die Klage wegen Vertragsbruch und Betrug noch zugelassen. Einen möglichen Schaden für die Kläger sah er zu dem Zeitpunkt in einer erhöhten Datennutzung.
Die Kläger hätten dieses Argument in ihrer Klageergänzung im Februar aber nicht aufgegriffen, heißt es weiter in dem Bericht. Deswegen habe Grewal entschieden, dass es keine Grundlage für eine Klage gebe. „Ohne den Vorwurf der Verbreitung und unrechtmäßigen Entgegennahme von Information beruht jeglicher Profit oder Verlust aus der angeblichen Offenlegung auf Vermutungen.“
Die Klage hatten die Nutzer Robert DeMars, Michael Goldberg und Scott McCullough Reuters zufolge im Namen von Konsumenten eingereicht, die zwischen Februar 2009 und Mai 2014 im Android Market oder im Google Play Store Android-Apps gekauft haben. Weder Google noch die Anwälte der Kläger wollten das Urteil kommentieren.
Grewal wies die Klage auch ab, weil es seiner Meinung nach Google benachteilige, wenn er den Klägern erlauben würde, ihre Vorwürfe neu zu formulieren. Sie hätten drei Jahre Zeit gehabt, ihre Klage zu erarbeiten und zu ergänzen, um zumindest die grundlegenden Fragen zu klären.
Der Fall geht auf die Anfang 2012 vorgenommenen Änderungen an Googles Datenschutzrichtlinie zurück. Mit ihr hatte Google die bis dahin geltenden rund 60 Einzelregelungen gebündelt und sich vorbehalten, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen. „Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen einzelnen Nutzer bei all unseren Produkten, was eine einfache und intuitivere Google-Erfahrung bedeutet“, erklärte Googles damalige Datenschutzbeauftragte Alma Whitten im Frühjahr 2012. Datenschützer argumentieren hingegen, dass sich das Unternehmen auf diese Weise nur bessere Werbemöglichkeiten verschaffen wollte.
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