Markennamensstreit um Commodore-Smartphone entbrannt

Der Rechteinhaber Commodore Holdings wirft dem Hersteller Commodore Business Machines Markenrechtsverletzung vor. Letzterer behauptet hingegen, die Marke Commodore für das Mobilgeräte-Segment ordnungsgemäß registriert zu haben. Es droht eine Auseinandersetzung vor Gericht.

Um das vor einem Monat vorgestellte Android-Smartphone „Commodore PET“ ist ein Streit um den Markennamen Commodore entbrannt. Das niederländische Unternehmen Commodore Holdings B.V., dem ein US-Bundesgericht vor zwei Jahren alle Namensrechte an der Traditionsmarke zugesprochen hatte, wirft Commodore Business Machines – dem Anbieter des Smartphones – vor, eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben.

Das Commodore PET kommt mit Emulatoren für C64- und Amiga-Programme (Bild: Commodore Business Machines LTD).Das Commodore PET kommt mit Emulatoren für C64- und Amiga-Programme (Bild: Commodore Business Machines LTD).Dabei hatten die beiden italienischen Gründer von Commodore Business Machines Limited (CBM) in Großbritannien Mitte Juli erklärt, sich die Rechte an dem Markennamen für Mobilgeräte in 38 Ländern gesichert zu haben. Das sieht Commodore Holdings allerdings anders. Ihm zufolge hat es CBM weder Rechte an der Marke Commodore erteilt, noch sei man an Entwicklung und Marketing seiner Produkte beteiligt. Daher dürfe das angekündigte Smartphone nicht unter diesem Namen in den Handel kommen.

In einer Mitteilung des niederländischen Unternehmens heißt es weiter: „Commodore Holdings ist der rechtmäßige Eigentümer aller Commodore betreffenden Marken, die bei verschiedenen Markenämtern weltweit registriert sind“. Das schließe etwa Registrierungen beim US Patent and Trademark Office (USPTO) sowie beim Hamonisierungsamt für den Binnenmarkt der Europäischen Union (OHIM) ein. Man werde seine Rechte in dieser Sache energisch verteidigen.

HIGHLIGHT

Samsung Galaxy S6 und S6 Edge im Test

Mit den Galaxy-S6-Smartphones liefert Samsung zwei Android-Geräte, die dank der Sicherheitslösung KNOX besonders gut für den Einsatz in Unternehmen geeignet sind. Dank Gestensteuerung und hervorragender Performance sind sie auch für den Büro-Alltag bestens gewappnet. Auch äußerlich machen die S6-Modelle eine gute Figur.

In einem ersten Schritt hat Commodore Holdings die im Mai von CBM beim Harmonisierungsamt eingereichte Registrierung der Marke „Commodore“ angefochten. Dies besagt auch der aktuelle Status zum Markenantrag mit der Nummer 013930276. Notfalls will Commodore Holdings auch vor Gericht ziehen.

CBM-CEO Massimo Canigiani erklärte via Facebook, sein Unternehmen sei am 12. August vom OHIM über den Anfechtungsantrag informiert worden. Zugleich betonte er, dass man in keiner Beziehung zu Commodore Holdings stünde und der rechtmäßige Eigentümer der fraglichen Marke im Geschäftsbereich Smartphones sei. Auf die Produktion und Auslieferung des Commodore PET soll der Namensstreit keine Auswirkungen haben.

Vor einigen Jahren war Commodore Holdings in einem ähnlichen Fall schon gegen den Anbieter Asiarim aus Hongkong vorgegangen. Im Dezember 2013 entschied ein US-Bezirksgericht zu seinen Gunsten und befand Asiarim der Markenrechtsverletzung schuldig.

Tipp: Kennen Sie alle wichtigen Smartphone-Modelle, die letztes Jahr vorgestellt wurden? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Umfrage

Welche Produkteigenschaften sollten Smartphones für den Einsatz in Unternehmen mitbringen? (Mehrfachantworten möglich)

Ergebnisse anzeigen

Loading ... Loading ...

Themenseiten: Smartphone

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Markennamensstreit um Commodore-Smartphone entbrannt

Kommentar hinzufügen
  • Am 17. August 2015 um 20:01 von Andy

    Ja … da waren Experten am Werke.
    Weiß man doch, wenn man „Commodore“ anfasst, holt man sich den Ärger frei ins Haus.
    Da haben sich wohl noch nicht genug die Finger daran verbrannt…

    Man hat eben nicht nur mit Bill in Übersee seine ‚Freude‘ …

    An den Namen klebt ein Fluch … leider …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *