Google hat im Kartellverfahren der EU seine erwartete Erklärung abgegeben und dies in Form eines Blogbeitrags kommentiert. Dort schreibt Justiziar Kent Walker: „Wir halten die vorläufigen Schlussfolgerungen der Mitteilung der Beschwerdepunkte für faktisch, juristisch und wirtschaftlich falsch.“
Die „Mitteilung der Beschwerdepunkte“, wie solche EU-Erklärungen zur Eröffnung eines Verfahrens offiziell heißen, liegt seit Mitte April vor. Walker zufolge hat sie den „bedeutenden Vorteilen für Endanwender und Anzeigenkunden“ nichts entgegenzusetzen „und enthält keine klare juristische Theorie, die ihre Behauptungen mit den vorgeschlagenen Abhilfen in Verbindung bringen würde.“
Walkers plakatives Fazit steht schon in der Überschrift seines Beitrag: „Qualitätsverbesserungen sind nicht wettbewerbsfeindlich.“ Als Beispiel führt er die 2012 eingeführte Google Shopping Unit an, die im Fall eines identifizierten Produkts als Gegenstand der Suche eine Reihe Shops mit deren Preisen und Produktbildern nebeneinanderstellt. Es handelt sich um ein Anzeigenformat, das nur Google-Shopping-Kunden enthält.
Damit will Walker den Vorwurf entkräften, Googles Werbeformate leiteten Traffic weg von konkurrierenden Shopping-Portalen, einem sogenannten vertikalen Suchmarkt. Das entspreche nicht Googles Traffic-Analysen. Der Traffic im Shopping-Bereich habe in den letzten Jahren enorm zugelegt – und zwar für alle Akteure.
Konkret habe der kostenlose Traffic, der von Googles Suche an Shoppingportale ging, im letzten Jahrzehnt um 227 Prozent zugelegt und 20 Milliarden Klicks überstiegen. Wer Googles Angebote als wettbewerbsfeindlich betrachte, berücksichtige offenbar auch nicht die Konkurrenz durch die größten Akteure in E-Commerce-Segment – Amazon und Ebay. Und von den Kunden würden Formate wie die Shopping Unit gern angenommen.
Walker schließt mit den Worten, Google freue sich darauf, „unsere Antwort und die vorgelegten Beweismaterialien mit der Kommission zu diskutieren, mit dem Ziel, Wahlfreiheit für Endanwender und offenen Wettbewerb voranzubringen.“ Dies heißt offenbar, dass Google mit Einreichung der Unterlagen eine mündliche Anhörung beantragt hat – anders als von Politico noch vor zwei Wochen erwartet. Eine Bestätigung der Kommission steht noch aus.
Die Wettbewerbshüter bemängeln vor allem fünf Punkte: Google platziere erstens den Preisvergleichsdienst auf den eigenen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Dieses Verhalten begann 2008. Der Konzern wende zweitens das Sanktionssystem, das er auf der Grundlage bestimmter Parameter auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht auf die eigenen Preisvergleichsdienst an, was dazu führen kann, dass sie auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen. Drittens war Froogle, der erste Preisvergleichsdienst von Google, nicht in den Genuss einer Vorzugsbehandlung gekommen und entwickelte sich schlecht.
Infolge der systematischen Bevorzugung durch Google verzeichneten viertens die beiden Nachfolgedienste, „Google Produktsuche“ und „Google Shopping“, höhere Zuwachsraten, zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste. Und fünftens habe das Verhalten von Google negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Konkurrenten hätten nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wüssten, dass der eigene Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein werde als der von Google.
Die EU-Kommission könnte Google zu einer Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilen. 2014 erzielte der Internetkonzern einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar. Google kann gegen eine Strafe noch gerichtlich vorgehen. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht sonderlich gut sein. Intel wurde 2009 zu einer Rekordstrafe von 1,09 Milliarden Euro verurteilt und hatte dagegen Berufung eingelegt. Letztendlich wurde das Urteil 2014 aber bestätigt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich die beiden Parteien zuvor einigen.
[mit Material von Natalie Gagliordi, ZDNet.com]
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1 Kommentar zu Google antwortet EU: „Qualitätsverbesserungen nicht wettbewerbsfeindlich“
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Dass sie nicht einfach ihr Geschäftsprinzip ‚Bevorzuge eigene Services‘ aufgeben würden, war klar. Die Fakten sprechen aber gegen Google: wenn Yahoo das täte, wäre das wohl hinnehmbar, aber als Quasi-Monopolist ist Google besonderen Regeln unterworfen, und da werden sie dann wohl Schwierigkeiten bei der Argumentation kriegen.
Bezüglich Amazon: klar sind die als größter Marktplatz präsent, und damit das so bleibt, inserieren sie offensichtlich sehr viel bei Google – und zwar mit bezahlter Werbung. Das dann als Argument zu verwenden, ist schon schnippisch. ;-)