US-Justiz macht Durchsuchungsbefehl für Handyortung verpflichtend

Das "Schleppnetz-Überwachungsprogramm" des US Marshals Service durch Flugzeuge mit IMSI-Catchern an Bord ist somit gestoppt. Dabei wurden systematisch Standorte Unbeteiligter erfasst. Ausnahmen sind bei hoher Dringlichkeit vorgesehen. Zudem gilt die Regelung nicht für Heimatschutz, CIA und NSA.

US-Ermittler und Behörden benötigen künftig in den meisten Fällen eine richterliche Genehmigung, um Mobiltelefone zu orten. Das gibt eine neue Richtlinie vor, die das Justizministerium erlassen hat. Bisher konnten beispielsweise das FBI und die Drogenfahndung (Drug Enforcement Administration, kurz DEA) Funkzellen-Simulatoren einsetzen, ohne einen Durchsuchungsbefehl einzuholen oder auch nur Gründe für die Maßnahme zu nennen.

Logo des US-Justizministeriums (Bild: Department of Justice)Solche auch als „IMSI-Catcher“ bezeichneten Simulatoren, beispielsweise der Stingray, geben sich als Funkzelle aus, um Verdächtige zu lokalisieren. Gegenüber Reuters bezeichnete sie die stellvertretende Generalstaatsanwältin Sally Yates als wichtiges Mittel, um etwa flüchtige Personen oder Kindesentführer zu orten. „Wir erkennen aber an, dass die Öffentlichkeit dadurch die Privatsphäre gestört sieht, und haben daher versucht, die richtige Balance zu finden.“

Nach Einschätzung der American Civil Liberties Union sind es mindestens 53 Behörden in 21 US-Staaten, die solche Simulatoren einsetzen. Weil die Anschaffung geheim bleibt, könnte die Zahl auch höher liegen. Die Datenschützer kritisieren, auf diese Weise würden große Mengen an Daten Unschuldiger erfasst.

Künftig müssen alle Daten, die sich auf andere Telefone als das des Verdächtigen beziehen, nach spätestens 30 Tagen gelöscht werden. Sind sie eindeutig einer nicht verdächtigen Person zuzuordnen, erfolgt die Löschung sogar innerhalb eines Tages. Mitarbeiter, die die Geräte bedienen, erhalten künftig spezielle Schulungen, und es wird eine Kontrolle über den Umgang mit den Daten eingerichtet.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind bei hoher Dringlichkeit vorgesehen. Zudem sind nicht dem Justizministerium unterstellte Bundesbehörden wie das Heimatschutzministerium, die Central Intelligence Agency (CIA) und die National Security Agency (NSA) von der Regelung nicht betroffen.

Die US-Debatte um die Handyortung war – wie so viele – durch die Veröffentlichungen des Whistleblowers Edward Snowden angestoßen worden. Er wies als erster darauf hin, dass US-Behörden ohne richterliche Genehmigung Standortdaten von Mobiltelefonen erfassen.

Durch einen anderen – anonymen – Informanten wurde 2014 bekannt, dass eine Behörde des US-Justizministeriums seit 2007 auch Flugzeuge mit IMSI-Catchern an Bord einsetzt. Demnach handelt es sich um Cessna-Flugzeuge, die von mindestens fünf Flughäfen in Ballungsgebieten starten – mit einer Flugreichweite, die den größten Teil der Bevölkerung in den USA abdeckt. Diese Überwachung durch den United States Marshals Service zielte auf Tatverdächtige und flüchtige Kriminelle, dabei wurden aber zugleich auch Handydaten vieler unbeteiligter Mobilfunkteilnehmer erfasst. Ein einziger Flug genügte, um identifizierende Informationen und Standorte von Zehntausenden Unbeteiligter zu sammeln. Christopher Soghoian, Technologieexperte der Bürgerrechtsbewegung ACLU, sprach von einem „Schleppnetz-Überwachungsprogramm“.

Tipp: Wissen Sie alles über Edward Snowden und die NSA? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Umfrage

Welche Produkteigenschaften sollten Smartphones für den Einsatz in Unternehmen mitbringen? (Mehrfachantworten möglich)

Ergebnisse anzeigen

Loading ... Loading ...

Themenseiten: Politik, Smartphone, Überwachung

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu US-Justiz macht Durchsuchungsbefehl für Handyortung verpflichtend

Kommentar hinzufügen
  • Am 7. September 2015 um 13:19 von K

    Na super. Dann kann man ja demnächst fragen, wer in nächster Zeit vorhätte ein Verbrechen zu verüben, damit man schon mal den Durchsuchungsbefehl für die Speicherung seiner Daten einholen kann.

    Wieso gibt es nicht einfach eine technische Lösung, bei der IMSI und Standortdaten verschlüsselt gespeichert werden, und der notwendige Schlüssel wird in einer separaten Datenbank verwaltet und nur auf richterlichen Beschluss rausgegeben ? Dann hätte man einerseits auch historische Daten die für die Aufklärung von Verbrechen von denen man zum Zeitpunkt der Erhebung noch nichts weiss unerlässlich sind, und andererseits kann niemand breitbandig Profile von Leuten erstellen die man „einfach nur so“ beobachtet. Keinem entsteht ein Schaden, und niemand wird wesentlich bei der Aufklärung von Verbrechen behindert. Aber diese Lösung wäre ja viel zu logisch, da müssen einfach ein paar Whistleblower-Schreihälse her die alles und jedes in toto verdammen, und lieber tausende Verbrechen unaufgeklärt lassen als dass jemand weiss wo Tante Käthe letzte Woche im Cafe war wenn ein Richter das beauftragt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *