Verbraucherzentralen verklagen Facebook wegen irreführender Werbung

Sie monieren den Slogan "Facebook ist und bleibt kostenlos". Die Klage richtet sich auch gegen 19 Klauseln der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie. Mit einer ersten mündlichen Anhörung ist im Lauf des kommenden Jahres zu rechnen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) zieht nach eigenen Angaben zum dritten Mal gegen Facebook vor Gericht. Einer Pressemitteilung zufolge werfen die Verbraucherschützer dem Social Network irreführende Werbung vor. Sie beziehen sich auf den Slogan des Unternehmens: „Facebook ist und bleibt kostenlos“, der ihrer Ansicht nach falsch ist, da Verbraucher für die Nutzung von Facebook mit ihren Daten zahlen.

vzbv-logo„Wo kostenlos draufsteht, sollte auch kostenlos drin sein“, sagte Klaus Müller, Vorstand des VZBV. „Verbraucher zahlen für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung ist aus unserer Sicht klar irreführend.“ Die Daten nutze Facebook, um Anzeigen – die Haupteinnahmequelle des Unternehmens – an seine Mitglieder anzupassen.

Darüber hinaus moniert der Bundesverband 19 Klauseln in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie. Dazu gehören die Klarnamenpflicht und die Klausel zur Datenweitergabe in die USA, die auch für Nicht-Nutzer gilt. „Folgendes Szenario ist denkbar: Ein Verbraucher hat kein eigenes Profil bei Facebook, surft aber auf der Seite und schaut sich öffentliche Facebook-Profile von anderen an. Facebook behält sich mit der Klausel vor, dass es Daten des Besuchers speichert und in die USA weitergibt. Dort hätten auch die Geheimdienste Zugriff darauf“, heißt es weiter in der Stellungnahme.

„Dass wir mit unserem Einsatz für mehr Datenschutz auf dem richtigen Weg sind, bestätigt auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Safe Harbor. US-amerikanische Großkonzerne dürfen Gesetze zum Daten- und Verbraucherschutz in Deutschland und Europa nicht einfach ignorieren“, ergänzte Müller. „Es muss Schluss sein mit Datenschutzmogelpackungen.“

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Gegenstand der beim Landgericht Berlin (Aktenzeichen 16 O 341/15) eingereichten Klage sind auch die Voreinstellungen, mit denen Facebook bestimmte Daten seiner Nutzer automatisch freigibt. Die von Facebook gesetzten „Häkchen“ seien aber keine „bewusste Einwilligung“. „Facebook darf seinen Nutzern nicht die Entscheidung darüber abnehmen, welche Daten an wen, wann und wofür hergegeben werden“, fordert der VZBV.

Die Klage muss nun übersetzt und an Facebook in Irland, wo das Unternehmen seinen europäischen Firmensitz hat, zugestellt werden. Die Verbraucherschützer erwarten, dass eine erste mündliche Verhandlung im Lauf des Jahres 2016 stattfindet.

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Themenseiten: Datenschutz, Facebook, Privacy, Soziale Netze

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