Wikimedia scheitert mit Klage gegen NSA

Es fehlt der Nachweis, dass Wikimedia und andere Organisationen tatsächlich von der NSA überwacht wurden. Ein US-Bezirksgericht schließt sich damit der Rechtsauffassung des Supreme Court an. Es spricht von einer "subjektiven Angst" der Kläger "vor Überwachung".

Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Maryland hat eine Klage des Wikipedia-Herausgebers Wikimedia sowie mehrerer Bürgerrechtsgruppen gegen den US-Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) abgewiesen. Die Kläger haben nach Ansicht des Gerichts nicht nachgewiesen, dass sie tatsächlich von der NSA überwacht wurden. Das Gericht schloss sich damit einer früheren Einschätzung des Supreme Court an.

NSA-Auge (Bild: ZDNet.de)Neben Wikimedia hatten auch Human Rights Watch, Amnesty International, der Autorenverband PEN American Center und der US-Verband der Strafverteidiger wegen der Massenüberwachung in den USA geklagt. Sie werfen der NSA sowie dem Justizministerium, der Generalstaatsanwältin Loretta Lynch und James Clapper, Director of National Intelligence, vor, ihre Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit zu verletzen.

Nach Ansicht von Richter TS Ellis sind die Argumente der Kläger „nicht überzeugend, da die statistische Analyse, auf der die Argumente aufbauen, unvollständig und voller Annahmen ist“ heißt es in der Urteilsbegründung, die die American Civil Liberties Union veröffentlicht hat. Ohne den richtigen Kontext sei nicht klar, ob Wikipedia so groß sei, dass es in das Raster der NSA falle. Die Kläger hätten keine Beweise dafür vorgelegt, dass die NSA Internetknoten überwache, um jegliche oder große Teile der durch sie geleiteten Kommunikation zu kopieren. 2013 hat der Supreme Court im Fall Clapper gegen Amnesty International mit 5 zu 4 Stimmen ähnlich argumentiert, weswegen das Bezirksgericht die Klage nun ebenfalls abgewiesen habe.

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Im Mai 2015 hatte die ACLU jedoch einen Teilerfolg gegen die NSA erzielt. Ein US-Berufungsgericht stufte zumindest die Massenspeicherung von Telefondaten als illegal ein. Auch eine von der ACLU geforderte Unterlassungsverfügung sei berechtigt. Das Überwachungsprogramm überschreite den gesetzlich vorgegeben Spielraum. Eine Klage von Verbrauchern gegen Telekommunikationsanbieter wie AT&T, ohne deren Hilfe die Überwachungsprogramme angeblich nicht funktionieren, scheiterte jedoch im Februar.

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Themenseiten: Gerichtsurteil, National Security Agency, Privacy, Wikimedia Foundation, Überwachung

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