Der Mitte Oktober vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung könnte morgen im Bundesrat noch scheitern. Die Bundesländer Thüringen und Schleswig-Holstein haben bereits angekündigt, sich in der für Freitag angesetzten Sitzung gegen das von CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachte Gesetz auszuprechen. Um rechtskräftig zu werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrats.
Der Freistaat Thüringen hatte schon am Dienstag einen Antrag (PDF) eingebracht, diese Zustimmung zu verweigern und den Entwurf dem Vermittlungsausschuss zur „generellen Überarbeitung“ vorzulegen. Mit Schleswig-Holstein hat er nun einen Unterstützer gefunden. Ein entsprechender Antrag der Piraten (PDF) wurde heute im Innenausschuss des Landtags mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW und FDP angenommen. Wörtlich heißt es darin: „Der Landtag begrüßt die Absicht der Landesregierung, in einer Protokollnotiz die generelle Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung zum Ausdruck zu bringen. Die Landesregierung wird gebeten, wegen des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (BR-Drucksache 492/15) im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen oder zu unterstützen mit dem Ziel der Aufhebung des Vorschlags.“
Entscheidend wird nun sein, wie die Bundesländer mit SPD-Regierung abstimmen. In der aktuellen Zusammensetzung kommen von CDU/CSU und SPD gemeinsam oder allein regierte Bundesländer (Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt) lediglich auf 24 Stimmen. Mit Thüringen und Schleswig-Holstein stehen nun zwei Gegner fest. Das von Rot-Rot regierte Brandenburg kann ebenfalls dazu gezählt werden. Reinhold Gall (SPD), Innenminister des Rot-Grün-regierten Baden-Württembergs, hat sich in der Vergangenheit hingegen als Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hervorgetan. Ungewiss ist das Abstimmungsverhalten der Rot-Grün-regierten Bundesländer Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag hatten IT-Verbände die Gesetzesvorlage wegen technischer Fehler, sachlicher Mängel und den zu erwartenden Schwierigkeiten beziehungsweise hohen Kosten bei der Umsetzung kritisiert. Datenschützer sowie Bürgerrechtsorganisationen wiesen zudem mehrfach darauf hin, dass aus ihrer Sicht der neuerliche Anlauf weder die Vorgaben des Bundesgerichtshofs noch des Europäischen Gerichtshofs erfüllt.
Wenig überraschend wurden daher auch schon einige Klagen gegen das Gesetz angekündigt. Nicht hinnehmen will es etwa der Verein Digitalcourage e.V. (ehemals FoeBuD e.V.). Er wirbt auf seiner Website um Unterstützerunterschriften und Spenden für die geplante Beschwerde des ihm nahestehenden Anwalts Meinhard Starostik vor dem Bundesverfassungsgericht.
Aber auch das FDP-Präsidium hat beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde zu organisieren. Das Mandat als Prozessbevollmächtigten wurde dem derzeit an der Universität Bayreuth lehrenden Rechtswissenschaftler Professor Heinrich-Amadeus Wolff übertragen. Das Verfahren soll die Bundesgeschäftsstelle der Partei organisieren. Außerdem hat der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz erklärt, dass seine Partei Rechtsmittel einlegen werde. Aus seiner Sicht geht die Bundesregierung mit dem Gesetz „vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor“. Die Vorratsdatenspeicherung sei Gift für Demokratie und Wirtschaft sowie ein „rechtsdogmatischer Dammbruch par excellence“.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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