Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur WLAN-Störerhaftung kritisiert und Nachbesserung gefordert. Er lehnt etwa die geplante Regelung zu „gefahrengeneigten Diensten“ ab, weil sie nicht notwendig sei und keine Rechtsklarheit schaffe. Zwar konnte sich der Freistaat Thüringen mit seiner Initiative zur vollständigen Abschaffung der WLAN-Störerhaftung nicht durchsetzen, aber dafür hat die Länderkammer einen von Nordrhein-Westfalen eingereichten Änderungsantrag beschlossen.
Dieser Antrag sieht vor, dass WLAN-Anbieter nicht zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen „angemessenen Sicherungsmaßnahmen“ verpflichtet werden dürfen und es nicht erforderlich sein soll, dass Nutzer vorab Vertragsbedingungen zustimmen. Denn dadurch würden neue unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt, die später dann der Auslegung durch Gerichte bedürften, so die Begründung. Das Ziel, die aktuelle Rechtslage zu verbessern und auf diesem Weg auch für mehr öffentliche WLAN-Zugänge zu sorgen, werde mit der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs verfehlt.
Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee bedauerte gegenüber Jenopolis das vorläufige Scheitern seiner Initiative, will sich aber weiter für das Ziel einsetzen. „Letztlich ist entscheidend, wie sich nun der Bundestag positioniert. Deshalb werden wir jetzt weiter kräftig Überzeugungsarbeit leisten“, so der Minister. Tiefensee bemängelt wie viele andere Kritiker die Einführung neuer vager Rechtsbegriffe. Außerdem will er – anders als das Gesetz es vorsieht – WLAN-Betreiber mit Telekommunikationsanbietern gleichstellen. Dem aus seiner Sicht unzureichenden Antrag Nordrhein-Westfalens habe man aber dennoch zugestimmt, um grundsätzlich zum Ausdruck zu bringen, dass Bedarf an einer Änderung besteht.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßte den Beschluss des Bundesrats. „Deutschland ist offline. Die Störerhaftung verhindert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher überall und unkompliziert öffentliche WLAN-Hotspots nutzen können. Die Bundesregierung will die WLAN-Abdeckung in Deutschland verbessern. Das wird sie nur erreichen, wenn die Störerhaftung endlich abgeschafft wird“, erklärte VZBV-Vorstand Klaus Müller. Als Beispiele für unklare Formulierungen im Gesetzestext nennt er „zumutbare Maßnahmen“ und „angemessene Sicherungsmaßnahmen“.
Solche schwammigen Begriffe machten die Hürden für Anbieter von öffentlichem WLAN unnötigerweise größer, so Müller weiter. Um auf der sicheren Seite zu sein, müssten sie ihre Anschlüsse verschlüsseln, damit sie nicht haftbar gemacht werden können, wenn darüber beispielsweise Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Dass der Schlüssel für das WLAN zudem außerhalb der elektronischen Kommunikation zugänglich gemacht werden solle, beispielsweise als Ausdruck, der dem Nutzer dann übergeben wird, widerspreche der Grundidee eines öffentlichen WLAN, das schnell und einfach zugänglich sein solle.
„Der Bundesrat hat die Probleme erkannt und konstruktive Lösungsvorschläge gemacht. Diese sollten nun unbedingt aufgegriffen werden“, fordert Oliver Süme, Vorstand für Politik und Recht des Verbands der Internetwirtschaft e.V. (eco). Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, ist der Bundestag nicht an das Votum der Länderkammer gebunden. „Der Bundesrat hat aber so grundsätzliche Bedenken geäußert, dass der Bundestag die Augen davor nicht verschließen kann und hoffentlich erkennt, dass hier dringend nachgebessert werden muss“, sagt Süme.
Aufgrund der nicht enden wollenden Diskussion haben inzwischen allerdings schon viele Anbieter Pakete geschnürt, die es auch kleinen Firmen unkompliziert ermöglichen, einen WLAN-Hotspot rechtskonform zu betreiben. Entsprechende Lösungen gibt es etwa von Zenmate, Zyxel, TP-Link und QSC für verschiedene Nutzungsszenarien. Außerdem bieten Provider wie Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia für Firmenkunden konzipierte Hotspot-Pakete an.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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