Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) hat einen Antrag von Apple veröffentlicht, in dem ein „Panic Mode“ beschrieben wird, der sich per Fingerabdruck über den im Homebutton integrierten TouchID-Sensor aktivierten lässt. Auf diese Weise könnten iPhone-Besitzer in einer Notsituation beispielsweise einen Alarm auslösen.
Aktuell erlaubt es TouchID, bis zu fünf Fingerabdrücke zu erfassen, die alle dieselbe Funktion auslösen, nämlich das Gerät zu entsperren. In seinem Patentantrag erläutert Apple, wie sich der Fingerabdruckscanner so konfigurieren ließe, dass ein Abdruck den Standardbetriebsmodus aktiviert und ein anderer eines bestimmten Fingers einen Notfallmodus auslöse.
In erster Linie soll der „Panic Mode“ für den Schutz der Nutzerdaten und des Mobilgeräts vor Diebstahl sorgen. Falls ein Gerät in diesem Modus entsperrt werde, würden persönliche Informationen wie Kontakte, Nachrichten und Medien weiterhin gesperrt bleiben, führt Apple aus. Zudem soll das Gerät vortäuschen, dass es auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt wurde. „Das Mobilgerät würde leer erscheinen und Anwendungen so, als ob sie keine persönlichen Daten gepeichert hätten“, heißt es in dem Antrag.
Darüber hinaus beschreibt Apple Szenarien, in denen das iPhone im Notfallmodus als Werkzeug zur Beweissammlung eingesetzt werden könnte oder etwa im Falle eines Angriffs als Notrufsender. „Mittels der Gerätekamera ließen sich ein Foto, eine Fotoserie oder ein Video der Situation oder bedrohlich handelnder Personen aufnehmen, die den Nutzer dazu veranlasst haben, den Notfallmodus zu aktivieren.“
Der Anwender könnte den Panic Mode auch so konfigurieren, dass „Fotos oder Videos automatisch aufgenommen und über das Internet zur Speicherung an einen Remote Server übertragen werden“, unabhängig vom verfügbaren Netzwerkverbindungstyp. „Jegliche auf dem Remote Server gespeicherten Fotos und Videos können an eine zu Hilfe gerufene Polizeieinheit weitergeleitet werden, die auf den Panic Mode reagiert.“
Eine weitere Option für den Notfallmodus wäre die Aufzeichnung und Übertragung von Audiosignalen. Laut Apple ist ein Täter dem Opfer häufig bekannt, sodass dieses einfach nur den Namen der Person sagen kann oder gleich die gesamte Unterhaltung mitschneidet, die dann automatisch an einen Remote Server übertragen wird.
Zudem soll sich das iPhone im Panic Mode als Notsender einsetzen lassen, indem es ein Signal an Geräte in der Umbegung übermittelt und so den Standort des in Not geratenen Nutzers mitteilt. Zugleich sperrt es den Zugang zu vertraulichen Informationen, was laut Apple bei einem Raubüberfall oder in anderen Notsituationen nützlich sein könnte. In einem weniger dramatischen Szenario könnte ein Anwender mit dem Panikknopf auch schnell einen Notruf absetzen, wenn er beispielsweise einen Unfall hatte.
Der jetzt vom USPTO veröffentlichte Patentantrag wurde bereits am 5. Mai 2014 eingereicht. Als alleiniger Erfinder wird darin Karthik Sudhir genannt.
[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]
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1 Kommentar zu Neuer Patentantrag von Apple beschreibt iPhone-Panikknopf
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Ist in den USA eigentlich alles patentierbar? Wenn so ein Patent erteilt wird ist jeder Panik-Button (z.B. STOP in kritischen Operationen) auf einem Bildschirm potenziell lizenzpflichtig.
Niemand lebt im luftleeren Raum und so ist der „alleinige Erfinder“ auch nicht schöpferisch tätig gewesen, sondern hat interpoliert oder an anderer Stelle was gesehen… Genauso wie Millionen andere in der IT. Solche Patente (sofern es gewährt wird) sind unnötig und behindern Entwicklungen.