Patentstreit: Ericsson will Apples Verträge mit Mobilfunkprovidern einsehen

Es geht um mögliche wirtschaftliche Vorteile, die Apple aus dem Abkommen zieht. Ericsson will sie bei der Ermittlung des Schadenersatzes berücksichtigen. Apple lehnt die Forderung mit dem Hinweis auf die für Standards geltenden FRAND-Regeln ab.

Ericsson will Apple im Streit um Mobilfunkpatente zwingen, seine Verträge mit Providern offenzulegen. Das geht aus einem Schriftsatz hervor, den das schwedische Unternehmen Ende vergangener Woche beim zuständigen Bezirksgericht in Nordkalifornien eingereicht hat. Ericsson zufolge enthalten die Verträge „sehr relevante“ Informationen für die Ermittlung einer möglichen Entschädigung.

(Bild: Shutterstock/Olivier Le Moal)Wie der Patentblogger Florian Müller berichtet, geht es Ericsson vor allem um die wirtschaftlichen Vorteile, die Apple aus den Abkommen mit Mobilfunkanbietern zieht. Dazu zählt das Unternehmen mögliche Vereinbarungen zu Mindestabnahmemengen, Marketing, den Verkauf weiterer Apple-Produkte, Subventionen, Anteilen an den monatlichen Gebühren von Mobilfunkkunden und eine mögliche Priorisierung von Netzwerk-Traffic.

„Ericsson argumentiert, dass diese Informationen relevant sind, weil sie zeigen, welche Vorteile Apple durch die Mobilfunktechnologien hat, die Ericsson mit entwickelt hat“, schreibt Müller. Andere Methoden wie Zeugenaussagen seien indes ungeeignet, um an diese Informationen zu gelangen.

Apple weist die Forderung zurück. Details seiner Vereinbarungen mit Providern seien möglicherweise relevant, wenn es um Schadenersatz für nicht zu einem Standard gehörende Patente gehe, schreibt Müller. Ericsson habe aber standardrelevante Schutzrechte eingeklagt. Sie würden ausschließlich zu fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) lizenziert.

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Müller stuft die Ermittlung einer Entschädigung als den wichtigsten Aspekt im Patentstreit zwischen Apple und Ericsson ein. Apple vertrete die Ansicht, dass Mobilfunkstandards keinen Einfluss auf den Preisunterschied zwischen einem iPhone und einem günstigen Feature Phone hätten. Allerdings sei die Frage, in welcher Höhe Lizenzgebühren fair und nicht diskriminierend sind, in den USA nicht abschließend geklärt. Ericssons Klage gegen Apple könne möglicherweise einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Müller weist aber auch darauf hin, dass Apple vielleicht bereit sei, höhere Gebühren an Ericsson zu bezahlen, um zu verhindern, dass seine Verträge mit Mobilfunkanbietern öffentlich werden.

Im Februar hatte Ericsson dem iPhone-Hersteller vorgeworfen, insgesamt 41 seiner Schutzrechte zu verletzen. Hauptsächlich geht es um Techniken rund um die Mobilfunkstandards GSM, UMTS und LTE, aber auch um nicht standardrelevante Aspekte der Apple-Geräte wie Chipdesign, Ortungsdienste, Benutzeroberfläche und das Betriebssystem iOS. Ein zuvor gültiges weltweites Lizenzabkommen war im Januar ausgelaufen. Apple hatte sich laut Ericsson geweigert, einen neuen Lizenzvertrag nach den angebotenen FRAND-Bedingungen abzuschließen.

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Themenseiten: Apple, Ericsson, Mobilfunk, Patente, Patentstreit, iPhone

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