Ein US-Bundesrichter hat eine Sammelklage gegen Apple abgewiesen. Mitarbeiter der Apple Stores fordern die Bezahlung der Zeit, die sie auf von Apple angeordnete Taschendurchsuchungen warten müssen. Der Klage hatten sich rund 12.000 ehemalige und aktuelle Mitarbeiter von 52 Apple Stores im US-Bundesstaat Kalifornien angeschlossen.
Beim Gang in die Pause sowie zum Ende ihrer Schicht müssen die Angestellten etwaige mitgeführte Taschen sowie deren Inhalt vorzeigen. Apple will so Diebstähle unterbinden. Der Klage zufolge müssen einige Mitarbeiter wegen der Kontrollen täglich bis zu 30 Minuten warten, was ihrer Ansicht nach unbezahlter Arbeit gleichkommt.
Der vorsitzende Richter William Alsup entschied nun, dass es den Mitarbeiter freisteht, keine Tasche mit zum Arbeitsplatz zu bringen und somit einer Durchsuchung zu entgehen. „Apple verfolgt einen milderen Ansatz zur Diebstahlbekämpfung, indem es seinen Mitarbeitern erlaubt, Taschen und eigene Apple-Geräte mit in den Store zu nehmen, unter der Auflage, dass diese Dinge beim Verlassen des Store durchsucht werden“, so Alsup.
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2013 hatten zwei ehemalige Apple-Angestellte die Klage eingereicht, die im Juli den Status einer Sammelklage erhielt. Die tägliche Wartezeit in der Schlange summierte sich ihnen zufolge auf einen entgangenen Arbeitslohn von 1500 Dollar pro Jahr – die Klage deckte einen Zeitraum von sechs Jahren ab. Der Streitwert belief sich damit auf rund 108 Millionen Dollar.
Alsup folgte mit seinem Urteil einer Entscheidung des US-Supreme Court aus Dezember 2014. Der Oberste Gerichthof legte fest, dass Amazon seine Mitarbeiter nicht bezahlen muss, während sie auf eine Sicherheitskontrolle warten. Er kippte damit ein Urteil der Vorinstanz, die das Warten als Arbeitszeit eingestuft hatte, weil die Kontrollen Teil der Arbeit seien und das Unternehmen davon profitiere.
[mit Material von Steven Musil, ZDNet.com]
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4 Kommentare zu Taschendurchsuchungen: US-Gericht weist Sammelklage gegen Apple ab
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richter mit so genialen tipps braucht die welt. wie realistisch ist es, ohne tasche zur arbeit zu gehen? ich kenne keinen.
@hicks: Genauer lesen.
„es den Mitarbeiter freisteht, keine Tasche mit zum Arbeitsplatz zu bringen und somit einer Durchsuchung zu entgehen“. Das heißt nicht ohne Tasche zur Arbeit zu gehen. Man kann seine Tasche im Wagen, Schließfach, Gardrobe oder sonstwo unterbringen.
Der Arbeitsplatz ist nicht immer da, oder in der Nähe, wo man, wenn man sie denn hat, eine Garderobe vorfindet, oder Schließfach oder sonstwo. Geschweige denn den Wagen.
Einfach mal über den Tellerrand, seinen eigenen Arbeitsplatz, hinausschauen.
Gibt schließlich auch genug Leute, die nicht nur die Brotbox und Thermoskanne mitnehmen, sondern auch noch einen Henkelmann, weil keine Kantine oder andere Möglichkeiten weit und breit.
Und das Zeug alles nur in der Hosentasche? ;)
Ich finde solch „geniale“ Richter sollten in der Berufung von ihren Kollegen mal zum Nachdenken an solche Plätze in die Wallachei geschickt werden, damit sie mal einen anderen Blick auf die verschiedenen Arbeitswelten bekommen.
Ich kenne einige Leute, Mehrheit weiblich, die bei Saturn arbeiten. Auch denen wird jedesmal beim rausgehen in die Taschen geschaut.
Da erzähle mal den Damen, die sollten ihre Taschen woanders lassen.
Die sind dann fast alle nicht mehr lebensfähig.
Auch kosten die Wege, sofern möglich zur Garderobe, Schließfach, Wagen und sonstwo, Zeit, die von der Pause abgeht.
Also auch hier mal über den Tellerrand, Deinen eigenen Arbeitsplatz, schauen.
Und ich stimme @hicks zu, das ist wirklich nicht realistisch und ich kenne auch keinen einzigen Menschen, der ohne Tasche zur Arbeit geht.
puh, lies du mal nochmal.