Der Einsatz von Blitzer-Apps im Auto zur Warnung vor Radarfallen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, wie der NDR berichtet. Ein dieser Ordnungswidrigkeit beschuldigter PKW-Fahrer muss daher ein Bußgeld von 75 Euro zahlen.
Die Nutzung von Navigationsgeräten, die vor Radarfallen warnen, ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Geregelt ist das in Paragraph 23, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung. Ein Verstoß gegen das Verbot wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg geahndet werden.
Apps, die über fest installierte oder mobile Blitzer informieren, bewegen sich dagegen in einer Grauzone. Das Oberlandesgericht Celle, das den Beschluss gegen den Nutzer der App erlassen hat, erklärte nun gegenüber NDR.de, dass es sich dabei um den ersten dieser Art in Deutschland handle. Das Gericht verwarf die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers, der sich damit gegen die ihm vom Amtsgericht Winsen/Luhe auferlegte Geldbuße wehren wollte.
Der Besitz einer Blitzer-App ist an sich nicht verboten. Sie darf nur nicht während der Fahrt zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden. Im konkreten Fall war es laut NDR.de eher ein Zufall, dass der Fahrer erwischt wurde. Einer Gerichtssprecherin zufolge wurde er von der Polizei angehalten, weil er abgebogen war, ohne zu blinken. Bei der dann durchgeführten Kontrolle sahen die Beamten das Telefon mit der geöffneten App.
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In vielen Unternehmen nutzen Mitarbeiter ihre privaten mobilen Geräte. Unternehmen, die dieser Szenario erlauben, sollten sich Gedanken über eine leistungsfähige Enterprise Mobility Management Suite machen. Nur damit lassen sich Unternehmensdaten gegen nicht autorisierten Zugriff absichern.
Die Anbieter von sogenannten Blitzer-Apps stellen inzwischen diese Funktion ohnehin nicht mehr in den Vordergrund. Auf Anfrage von ZDNet.de erklärte beispielsweise das Unternehmen Coyote: „iCoyote ist eine Fahrassistenz-App, keine Blitzer-App. Mit iCoyote werden Nutzer vor gefährlichen Situationen im Straßenverkehr gewarnt, zum Beispiel Staus, Unfällen oder auch unsicheren Verkehrsbedingungen aufgrund schwieriger Wetterverhältnisse. Bei Coyote können außerdem temporäre Risikozonen gemeldet und mit der Nutzer-Community geteilt werden.“
Diese Risikozonen seien auf der Autobahn 4 Kilometer lang, auf der Landstraße noch 2 Kilometer und in der Stadt 500 Meter. „Innerhalb dieser Zonen befindet sich ein Risiko auf der Strecke, beispielsweise ein Schlagloch. Die Beurteilung ob ein Risiko vorliegt, treffen dabei die Nutzer. Es ist nicht möglich, explizit einen Blitzer zu melden.“
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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8 Kommentare zu Bei Verwendung von Blitzer-Apps im Auto drohen 75 Euro Bußgeld
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@Red: Super App-Tipp. Danke! Wenn ein Artikel drum herum erforderlich ist, um das „legal“ einzupacken, auch gut.
@Thomas: Dann solltest Du nicht mehr nach Holland fahren, denn da stehen alle 150 Meter jeweils eine Kamera hoch oben über den Autobahnen. Außerdem wollen die meisten Menschen gerne überwacht werden, vermute ich mal. Wieso posten sie sonst jedes Essen und jeden Aufenthaltsort in die öffentliche Community via Facebook?
Was absurd. Die können kein Bußgeld auf etwas erlassen wo es das Bußgeld Gesetz garnicht mehr gibt.
Ein krimineller Haufen hoch drei.
Das Urteil ist lächerlich und wird nicht lange Bestand haben. Nach dieser Logik müssten alle Landratsämter die vorab die Blitzerstandorte veröffentlichen mit derselben Buße belegt werden. Wer nicht weiß von was ich spreche: von den Bundes- und Landesweiten Blitzertagen, die jährlich einmal veranstaltet werden. Und was ist mit den Radiostationen, die Blitzerstandorte weiter geben? Ich kann jedem nur empfehlen: Verkehrsrechtsschutz abschließen und klagen.
Und nicht, dass wir uns falsch verstehen! Ich kein rücksichtsloser Raser, der jede Geschwindigkeitsbeschränkung ignoriert und mit Blitzwarngerät sich über jede Verkehrsregel hinweg setzt. Im Gegenteil: ich plädiere dafür, dass überall Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Verglichen mit dem europäischen Ausland, findet auf deutschen Straßen täglich ein Kampf mit hirnlosen Rasern statt, denen niemand Einhalt gebieten kann (oder will, ich sage nur deutsche Autoindustrie und gefällige Verkehrsminister). Wer Höchstgeschwindigkeiten vorschreibt und möchte, dass diese auch eingehalten werden, muss!! auch deren Beachtung kontrollieren und Nichtbeachtung mit derart empfindlichen Strafen versehen, dass es kein zweites Mal vorkommt. Wer nicht weiß von was ich spreche, schaue sich einmal die skandinavischen Bußgeldkataloge an. Hier wird nach Bruttogehalt abgerechnet und das trifft dann auch ‚Oberklasse-Fahrer‘. Sofern ich hier einmal unterstellen darf, dass diese auch ein entsprechend hohes Einkommen versteuern.
Lies die Meldung doch noch mal genau durch. Die Strafe wurde nicht wegen der Blitzer-App selbst auferlegt, da der Besitze dieser nicht strafbar ist. D.h. vor Fahrtantritt darf man diese App benutzen, um sich zu informieren, wo blitzer sind. So als ob man sich bei den Landaratsämtern vorinformiert.
Aber der Fahrer hatte die App während der Fahrt aktiviert und sie hat ihn in Echtzeit wie ein Navi informiert. Und genau diese Navi-Situation ist laut Gesetz verboten!
Es ist doch egal ob die App „Navigation“ oder „Blitzer“ heißt, beide machen das gleiche. In Echtzeit per GPS vor Blitzer informieren -> verboten!
Das mit dem Radio ist was anderes: da wird man nicht per GPS sondern allgemein informiert. Und allgemeine Infos sind nicht verboten. Denn die Durchsage hört man ja nicht, wenn man kurz vor dem betreffenden Bltzer ist (außer man ist zufällig dort, wenn die Durchsage kommt).
Ist doch eigentlich eine recht simple Regel.
Ich finde die 75€ Strafe völlig gerecht – nicht wegen der Nutzung der App sondern wegen des Nichtblinkens. Mich nerven diese Egoisten besonders an Kreiseln, die mich oft völlig unnötig zum Bremsen zwingen.
4 Punkte für die Benutzung einer App?
Lt. Bußgeldkatalog gibt es für „schwere Straftaten“ max. 3 Punkte, was für die Benutzung einer App dann doch eher nicht zutrifft!
Schlecht recherchiert, oder der Bußgeldkatalog wurde revolutioniert…
Hallo, die Information sammt von der Seite des „Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland“, die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gefördert wird (http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/automobil-in-der-eu/autofahren-in-der-eu/radarwarner-im-ausland/) Daher haben wir sie zunächt einmal für zuverlässig gehalten. Außerdem „kann“ das Vergehen mit „bis zu 4 Punkten“ geahndet werden – und muss nicht zwangsläufig in jedem Fall.
Peter Marwan
Redaktion ZDNet.de
In der hessischen Kleinstadt Weilburg wurden vor einiger Zeit 4 (in Worten: vier) hochmoderne Blitzersäulen aufgestellt. Obwohl ich nicht zu schnell fahre empfinde ich es als unangenehm, ständig übewacht zu werden. Also vermeide die Stecken wo die Geräte stehen und fahre nur noch nach Weilburg, wenn es absolut nötig ist.
Um den Eindruck zu vermeiden, das es sich bei solchen Blitzern um eine „Einnahmequelle“ handelt, sollten die Einnahmen für Verkehropfer oder ähnliche Projekte an gemeinnützige Organisationen gespendet werden.