Der österreichische Jurist Max Schrems hat gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, seine Datenschutzklage gegen Facebook nicht als Sammelklage zuzulassen, das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Auch das Social Network will das Urteil der zweiten Instanz überprüfen lassen, wie die Initiative Europe versus Facebook mitteilt.
Demnach hat das OLG Wien im Oktober 20 von 22 Klagepunkten für zulässig erklärt. Im Gegensatz zur ersten Instanz stufte das Gericht Schrems als Verbraucher ein und bestätigte damit auch den Wohnort des Klägers als Gerichtsstand. Die Voraussetzungen für eine Sammelklage sah das OLG Wien aber nicht als gegeben an.
„Es wäre wenig sinnvoll, die genau gleichen Fälle als Tausende Einzelklagen einzubringen – was man natürlich immer noch tun könnte. Wir glauben daher, eine Sammelklage ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern die einzig sinnvolle Vorgehensweise bei Tausenden gleichgelagerten Fällen“, wird Schrems in einer Pressemitteilung (PDF) zitiert. Bisher sei seine Klage nur als Musterverfahren zugelassen.
Facebook vertrete indes die Auffassung, die gesamte Klage in Wien sei unzulässig, heißt es weiter in der Stellungnahme. Zum eigentlichen Inhalt der Klage äußere sich das Social Network jedoch weiterhin nicht. Stattdessen versuche Facebook, nun auch den obersten Gerichtshof mit bereits „abgewiesenen falschen Tatsachen zuzukleistern“, ergänzte Schrems. „Ob das gut ankommt, wage ich aber zu bezweifeln.“
Der Oberste Gerichtshof Österreichs kann nun das Urteil des OLG ganz oder teilweise aufheben, die Zuständigkeit eines Wiener Gerichts für das Musterverfahren bestätigen, die Sammelklage zulassen oder den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. „Wenn der österreichische OGH oder der EuGH die Klage zulässt, hat Max Schrems nach der Entscheidung zum ‚Safe Harbor‘ ein zweites Mal die Möglichkeit, ein bisschen Rechtsgeschichte zu schreiben“, kommentiert Arndt Eversberg, Vorstand der Roland ProzessFinanz, die das Verfahren finanziell unterstützt.
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Laut Europe versus Facebook wird der Oberste Gerichtshof Anfang kommenden Jahres über die Anträge von Schrems und Facebook entscheiden. Das Urteil ergehe schriftlich und ohne vorherige Verhandlung. Je nach Ausgang werde dann das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen das inhaltliche Verfahren aufnehmen.
Schrems will mit seiner Sammelklage wegen Datenschutzverstößen eine Entschädigung von 500 Euro pro Nutzer erstreiten. Eine separate von ihm in Irland eingereichte Klage hatte zuletzt dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen mit US-Firmen aufhob. Ende Oktober nahm auch die irische Datenschutzbehörde Ermittlungen gegen das Social Network auf.
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