Vodafone will die seit langem in den AGB des übernommenen Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland eingeräumte Bandbreiten-Drosselung bei 10 GByte Filesharing-Traffic pro Tag nun doch nicht umsetzen. Nachdem ein Unternehmenssprecher die durch den Blog werdrosselt.de öffentlich gemachte Maßnahme zunächst gegenüber mehreren Medien bestätigt hatte, rudert der Düsseldorfer Telekommunikationskonzern jetzt zurück. „Es handelt sich hierbei nur um ein Pilotprojekt“, betonte er gegenüber Spiegel Online.
Anfang der Woche hieß es noch, die im November in einigen Regionen ohne weitere Ankündigung begonnene Drosselung solle in den kommenden Wochen in ganz Deutschland umgesetzt werden. Das klingt jetzt ganz anders: „Die bisherigen Ergebnisse des Tests bewegen uns dazu, die Maßnahme nicht fortzuführen. Damit entfallen zugleich auch sämtliche Beschränkungen für Filesharing-Dienste – sowohl die ab einem Verbrauch von 10 Gigabyte als auch die bereits seit längerem bestehenden ab einem Verbrauch von 60 Gigabyte“, zitiert Spiegel Online einen Vodafone-Sprecher.
Schon vor der Übernahme durch Vodafone hatte Kabel Deutschland die Obergrenze von 10 GByte für Filesharing-Traffic in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben. Allerdings zeigte sich das Unternehmen bislang kulant und griff tatsächlich erst ab 60 GByte Gesamttraffic pro Tag ein. Die Datenübertragungsrate wurde dann für Filesharing-Datenverkehr auf 100 KBit/s reduziert. Andere Anwendungen wie Surfen, E-Mail, Chats oder auch Streaming sollten von der Beschränkung nicht betroffen sein.
Das setzt allerdings voraus, dass der Netzbetreiber den Datenverkehr umfassend analysiert, was in der Vergangenheit schon heftig kritisiert wurde. Ebenfalls umstritten ist, was denn nun genau unter Filesharing-Anwendungen fällt. Vodafone selbst erklärt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF) recht vage: „Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GByte herunter, ist Vodafone berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 KBit/s zu begrenzen.“
Unter diesen Voraussetzungen wäre jedoch zum Beispiel denkbar, dass nach dem legalen Download von diversen Dateien – etwa der gesammelten Fotos und Videos der Familienfeier bei Dropbox – ein als Filesharing eingestufter Datenverkehr gedrosselt wird, unter den theoretisch auch ein Windows-Update nach dem neuen Verfahren oder Updates für Spiele von zahlreichen Anbietern fallen könnten.
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Laut seiner jüngsten Aussagen ist Vodafone künftig – zumindest theoretisch – noch großzügiger als bisher, da auch die ungeschriebene 60-GByte-Obergrenze entfällt. Allerdings sollten Nutzer, die damit Probleme haben, sich erst wirklich freuen, wenn die entsprechende Passage auch in den AGB geändert wurde. Denn sonst steht es Vodafone jederzeit frei, die gemachte Aussage erneut zu revidieren.
Außerdem bleibt die Obergrenze von 1 TByte bei den beiden im September eingeführten Tarifen „Internet & Phone 200 V“ sowie „Komfort Vielfalt HD 200 V“ bestehen. Die sind aber dafür auch 20 Euro pro Monat günstiger als Kabelanschlüsse bei Vodafone, die kein monatliches Höchstvolumen vorschreiben. Dem Anbieter zufolge liegt das durchschnittliche monatlich übertragene Datenvolumen seiner Kunden mit 200-MBit/s-Anschlüssen derzeit bei 276 GByte, bei Kunden mit 100-MBit/s-Anschluss seien es 109 GByte.
Die Deutsche Telekom hatte 2013 ihre Pläne zur anwendungsspezifischen Drosselung von Internetzugängen nach erheblichem Protest in Bevölkerung und Politik wieder aufgegeben. Allerdings war der Fall etwas anders gelagert. Auch wenn der Konzern das stets verneinte, lag der Verdacht nahe, das mit der Drosselung gewisser Dienste nach Überschreiten eines Maximalvolumens die Nutzung eigener Angebote gefördert werden sollte. Der eigene Dienst Entertain war etwa explizit von der Drosselung ausgenommen.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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3 Kommentare zu Vodafone rudert bei Kabelkunden-Drosselung zurück
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Zunächst einmal ein Update zum Artikel, die Drosselung ab einem bestimmten Datenvolumen gibt es in Neuverträgen: (Stand 07.03.2016)
Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag wird die Übertragungsgeschwindigkeit nur für File-Sharing-Anwendungen und nur bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s begrenzt. Alle anderen Anwendungen (z. B. Internetsurfen, Video-Streaming, Video-on-Demand, Social Networks) sind hiervon nicht betroffen.
Für Internet & Phone Kabel 200 V behält sich Vodafone Kabel Deutschland zusätzlich vor, bei Überschreiten des monatlichen Datenvolumens von 1.000 GB/Abrechnungsmonat die Anschlussbandbreite bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats auf bis zu 10 Mbit/s im Download und bis zu 1 Mbit/s im Upload zu reduzieren.
Wer auf dem Stand zu den Tarifen sein will, findet hier die Übersicht:
Tarife Vodafone
Aber ehrlich gesagt versteh ich das ganze Gejammer von Höchstgrenzen beim Datenvolumen hier nicht. Alle Kabelanbieter wie Vodafone, Unitymedia oder Telecolumbus bieten hohe Geschwindigkeiten bei Up- und Download. Da sollten sich andere Unternehmen wie die Telekom oder auch O2 mal ein Beispiel nehmen. Die kommen einfach nicht über 100 Mbit hinaus und werden vermutlich noch Jahrzehnte brauchen, um annähernd auf Geschwindigkeit zu kommen.
Wer sich im normalen Rahmen bei der Internetnutzung bewegt, dem kann doch hier nichts passieren. Also mir reichen diese Datenvolumen vollkommen aus. Wem sie nicht reichen, der kann sich doch Volumen hinzubuchen.
klar durch Investition kann man die Probleme lösen, nur das würde ja bedeuten das man Geld in die Hand nehmen müsste! So wollte man halt dieses hinauszögern, nur heutzutage schafft es das Internet eben was Großdemos nie geschafft haben: der Kleine Mann kann was erreichen … Shitstorm sei Dank!
Warum sollte nach einer Drosselung noch ein Kunde zu Vodafone wechseln? Zum einen ist das Vodafone Netz teilweise schon recht ausgelastet, was man am teilweise am sinkenden Datendurchsatz bemerken kann. Besser wäre, wenn Vodafone in die Leistung des Netzes investiert, damit die angespriesene Leistung auch zur Verfügung steht und nicht nur auf dem Papier existiert.