CDU könnte Pläne für Rechtsanspruch auf 50-MBit/s-Internet wieder aufgeben

Im Sommer hatte die zuständige CDU-Programmkommission einen solchen Anspruch in ihrem Abschlussbericht empfohlen. Auf dem CDU-Parteitag in der kommenden Woche in Karlsruhe dürfte dieser aber wieder gestrichen werden. Aus dem verbindlichen Ziel würde somit eher ein vager Wunsch.

Die CDU wird ihre im Sommer gefassten Pläne für einen Rechtsanspruch auf schnelle Internetzugänge mit mindestens 50 MBit/s auf ihrem Parteitag in Karlsruhe in der kommenden Woche voraussichtlich wieder streichen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA empfiehlt die zuständige Kommission „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ auf Antrag des Kreisverbandes Fulda (PDF), die damals formulierte Passage zu ändern, in der es heißt, die CDU werde „einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten“. Daraus soll werden: „Wir wollen auch beim Zugang zu schnellem Internet gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gewährleisten.“

(Bild: Georgii Shipin/ Shutterstock)Indem der Rechtsanspruch aufgegeben wird, machen die Politiker aus dem verbindlichen Ziel einen eher vagen Wunsch. Bei einem Rechtsanspruch könnten Verbraucher klagen, falls die Übertragungsgeschwindigkeit zu gering ausfällt – und zwar unabhängig davon, wo sie sich befinden, auf einer Alm in den Alpen oder einer Hallig in der Nordsee. Da die Kosten für derartige Orte aber im Vergleich zu den Anschlussgebühren unverhältnismäßig hoch sind, zögern Netzbetreiber, sie anzubinden.

Ein Rechtsanspruch könnte also eine Klagewelle auslösen und würde die Frage aufwerfen, wer im Zweifelsfall für die Anbindung aufkommen muss. Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundenetzagentur hat beim Breitbandausbau bislang immer darauf gesetzt, den Ausbau durch wettbewerbsfördernde Maßnahmen zu stimulieren. Gezielte Subventionen wurden in erster Linie über die Länder verteilt – die sich dabei mehr oder weniger großzügig gaben.

Die CDU-Kommission hatte im Sommer zudem Erleichterungen für private Investoren geplant, die sich am Ausbau der Infrastruktur beteiligen. Das könnte besonders dort interessant sein, wo die Abdeckung mit WLAN oder Richtfunkstrecken möglich, aber für die großen Netzbetreiber nicht rentabel ist. Kleinere Betreiber hätten dabei den Vorteil, dass sie nicht an bundesweite Preislisten gebunden sind. Denn selbst wenn doch irgendwann noch ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet kommt, sollte man nicht hoffen, dafür auch eine Tiefpreisgarantie zu erhalten.

SPD und Grüne postulieren ebenfalls schon länger vehement einen Breitbandausbau. Für Letztere hatte die Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn im vergangenen Jahr gefordert, dass es bei schnellem Internet keine Unterschiede zwischen den Regionen geben dürfe. Die SPD hatte sich sogar bereits auf ihrem Bundesparteitag 2011 zum Einsatz für das Recht auf einen Hochgeschwindigkeitszugang für alle verpflichtet.

Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland beim schnellen Internet hinterher (Grafik: Statista).

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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