Spotify wegen ausstehender Lizenzgebühren verklagt

US-Musiker David Lowery sieht seine Songs ohne Berechtigung auf Spotify vertreten. Im Rahmen einer Sammelklage fordert er mindestens 150 Millionen Dollar. Spotify räumt ein, Rücklagen für nicht gezahlte Tantiemen gebildet zu haben.

Der Musiker David Lowery hat eine Sammelklage gegen Spotify eingereicht. Demnach verbreitet der Streamingdienst vorsätzlich und ohne Lizenz geschütztes Material über seine Plattform. Lowery fordert im Hinblick auf Songs seiner eigenen Band Cracker mindestens 150 Millionen Dollar Schadensersatz, wie Billboard berichtet.

Spotify (Bild: Spotify)Unter anderem habe Spotify Songs mit den Titeln „King of Bakersfield“ „Almond Grove“ und „Tonight I Cross the Border“ seinen Abonnenten bereitgestellt, ohne eine Lizenz dafür zu haben. Überdies wirft ihm Lowery Absicht vor.

Spotify ist sich offenbar klar darüber, dass es nicht für alle Songs in seinem Repertoire die nötigen Lizenzen hat: Gegenüber The Verge bestätigte es, „eine Reserve von 17 bis 25 Millionen Dollar“ angelegt zu haben, um nicht gezahlte Tantiemen nachträglich auszuschütten. Die Publikation zitiert Jonathan Prince, der die Kommunikationsabteilung leitet: „Wir verpflichten uns, Songschreibern und Musikverlagen jeden Cent auszuschütten. Leider sind die nötigen Angaben vor allem in den USA oft lückenhaft, falsch oder unvollständig.“ Also bilde man Rückstände, um nachträglich Zahlungen zu leisten, wenn die Identität des Urhebers vollständig geklärt sei.

Überdies räumte Spotify erst vergangene Woche ein, dass es ein Problem mit der Berechnung von Lizenzgebühren hat. Es baue jetzt ein „umfassendes Adminstrationssystem“, um eine korrekte Entlohnung von Künstlern, Labels und Verlagen sicherzustellen. Damit reagierte es auf eine Klage der National Music Publishers Association (NMPA) wegen nicht gezahlter Tantiemen.

WEBINAR

Wie eine optimale IT-Infrastruktur für UCC-Lösungen die Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigert

Das Webinar “Wie eine optimale IT-Infrastruktur für UCC-Lösungen die Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigert” informiert Sie über die Vorteile einer Unified Communications & Collaboration-Lösung (UCC) und skizziert die technischen Grundlagen, die für die erfolgreiche Implementierung nötig sind. Jetzt registrieren und die aufgezeichnete Fassung des Webinars ansehen.

2013 hatte zudem Ministry of Sound gegen Spotify geklagt, als dieses sich weigerte, Abspiellisten zu löschen, mit denen User die Zusammenstellungen von Ministry of Sound nachahmten. Der Fall wurde außergerichtlich beigelegt. Und im Herbst warf das kleine Label Victory Records Spotify vor, nicht alle Lizenzgebühren ordnungsgemäß auszuschütten.

Auch in der Kommunikation mit seinen Nutzern hatte Spotify im Herbst Probleme, als es sich das Recht einräumte, auf Standort, Sensoren, Kontakteinträge und Fotos von Mobilgeräten zuzugreifen. „Wir hätten besser kommunizieren müssen, was diese Bestimmungen bedeuten, und wie jegliche geteilte Information weiterverwendet wird oder nicht“, erklärte CEO Daniel Ek. Man sammle keine Daten ohne Zustimmung des Nutzers. Er stellte auch eine Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie in Aussicht.

Trotz dieser Probleme ist Spotify die beliebteste Musikstreaming-App weltweit. Es führt auch in Deutschland und nach Umsatz ebenso wie nach Downloads. Das besagen Zahlen von App Annie. In den USA liegt Pandora weiter vorne, in Frankreich dagegen Deezer. Spotify selbst meldete zuletzt 74 Millionen Nutzer und mehr als 20 Milliarden Stunden Musikstreaming im Kalenderjahr 2015.

Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit der europäischen Technologie-Geschichte aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Musik, Spotify, Streaming

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Spotify wegen ausstehender Lizenzgebühren verklagt

Kommentar hinzufügen
  • Am 30. Dezember 2015 um 16:07 von teek

    Tja. Wenn ich das als privat Person machen, kam ich Insolvenz anmelden… Aber das ist ja gewerblich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *