Sony hat beim US-Patent- und Markenamt die Eintragung der Wortmarke „Let’s Play“ für die „elektronische Übertragung und das Streaming von Videospielen in weltweiten und lokalen Computernetzwerken“ beantragt. Der erst jetzt von der Website Videogamer entdeckte Antrag mit der Nummer 86801899 stammt bereits vom 28. Oktober 2015. Aktuell prüft die Behörde noch, ob sich der Begriff tatsächlich für diesen Bereich schützen lässt.
Sogenannte Let’s-Play-Videos sind eine ausgesprochen beliebte Kategorie bei Youtube. Eine Suche danach bringt über 43 Millionen Treffer. Schränkt man die Suche auf deutschsprachige Beiträge ein, findet man immerhin noch knapp 5,9 Millionen. In ihnen werden Sequenzen aus Computerspielen vorgestellt. Dabei sieht man entweder nur die Bildschirmaufnahmen, meist mit Audiokommentar des Spielers, oder den respektive die Spieler und den Bildschirm.
Derartige Videos helfen Nutzern, sich einen Eindruck von einem Spiel zu verschaffen oder auch Tricks und Kniffe zu erlernen, mit denen sich schwierige Spielsituationen bewältigen lassen. Skeptiker befürchten zwar teilweise, dass einige Autoren von Let’s-Play-Videos im Auftrag der Spielehersteller agieren und mehr oder weniger offen Schleichwerbung betreiben. Angesichts der Vielzahl der Videos und der durchaus auch kritischen Einschätzungen trifft dies vielleicht auf einige, aber ganz sicher nicht auf alle Beiträge zu.
Die Wortmarke „Let’s Play“ für andere Bereiche haben sich bereits mehrere andere Firmen gesichert oder dies zumindest beantragt. Für die naheliegende Verwendung im Umfeld von Spielcasinos wurde sie im August 2012 aufgegeben. Das Chemieunternehmen M2 Polymer Technologies aus West Dundee in Illinois nutzt sie seit 2011 für chemische Stoffe zur Verfestigung oder die Aufnahme von ausgelaufenen Flüssigkeiten (Seriennummer 85314737). Das kalifornische Unternehmen Blank Generation hat sie sich 2014 für Bekleidung gesichert (Seriennummer 85700204) und JAKKS Pacific, ebenfalls aus Kalifornien, verwendet die Wortmarke seit 2012 unter anderem für Lernspielzeug, Spielzeugküchen, weitere an Berufe angelehnte Rollenspielsets, Spielzeugwerkzeuge sowie Plüsch- und andere Spieltiere (Seriennummer 86060280). Die Eintragung mit der Seriennummer 85135006 richtet sich dagegen eher an Erwachsene: Sie wird seit 2010 von einem Ausrichter von Dating-Parties benutzt.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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