Schleswig-Holstein will verfassungsfeindliche Hetze im Netz stärker bekämpfen

Zusammen mit Hamburg will es eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. Diese hat zum Ziel, auch aus dem Ausland betriebene verfassungsfeindliche Propaganda unter Strafe zu stellen. Bisher macht sich nur strafbar, wer Propagandamittel im Inland öffentlich verwendet.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg wollen verstärkt gegen verfassungsfeindliche Hetze im Internet vorgehen. Gemeinsam werden sie eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, die zum Ziel hat, verfassungsfeindliche Propaganda auch dann bestrafen zu können, wenn sie vom Ausland aus betrieben wird. Das hat das Landeskabinett von Schleswig-Holstein in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Ein entsprechender Beschluss des Hamburger Senats erging bereits am 8. Dezember.

Hass im Internet (Bild: Shutterstock)Bisher macht sich nach Paragraf 86 und 86a des Strafgesetzbuches nur strafbar, wer Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (zum Beispiel Hakenkreuze) im Inland öffentlich verwendet. Wer sich hingegen vorübergehend im Ausland aufhält und von dort aus verfassungsfeindliche Inhalte ins Internet einstellt, bleibt bisher selbst dann straflos, wenn sich diese Inhalte an Adressaten in Deutschland richten.

Dazu erklärte Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk: „Das geltende Recht ermöglicht es Täterinnen und Tätern, aus Deutschland gezielt ins Ausland zu reisen, um von dort aus ihre menschenverachtenden Gedanken im Inland zu verbreiten. Das ist in Zeiten des Internets, welches keine geografischen Grenzen kennt, nicht hinnehmbar. Rechtsextremistische Kennzeichen und Bilder findet man im Netz zuhauf. Von wo aus solche Inhalte hochgeladen werden, kann man ihnen weder ansehen noch darf es eine Rolle spielen. Wer unter dem Schutz der Rechtsordnung in Deutschland lebt, muss konsequent verfolgt werden, wenn er unsere Grundwerte mit Füßen tritt – egal, von wo aus dies geschieht.“

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Der Bundesgerichtshof hatte 2014 einen Angeklagten freigesprochen, der von einem Computer in Tschechien aus eine Internetplattform mit dem Namen „Arische Musikfraktion“ gegründet und dort Abbildungen von Hakenkreuzen hochgeladen hatte. Grund für den Freispruch war die Begrenzung des geltenden Rechts auf Inlandstaten.

Diese Gesetzeslücke wollen Schleswig-Holstein und Hamburg mit ihrer gemeinsamen Gesetzesinitiative schließen. „Extremistische Hetze im Internet stellt unsere Zivilgesellschaft vor neue Herausforderungen. Wenn rechte Rattenfänger im Internet ihr rassistisches Weltbild verbreiten, müssen wir dem konsequent entgegentreten und diese Täter auch dann bestrafen, wenn sie gezielt vom Ausland aus operieren“, betonte Ministerin Spoorendonk.

Ähnlich äußerte sich Hamburgs Justizsenator Till Steffen: „Wenn wir hier nicht tätig werden, machen sich Rechtsextremisten diese Rechtsprechung gezielt zu Nutze und es entwickelt sich ein Nazipropaganda-Tourismus. Wir möchten daher die strafrechtliche Verfolgung von solchen Fällen verbessern und künftig das deutsche Strafrecht auf entsprechende Auslandstaten anwenden.“

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2 Kommentare zu Schleswig-Holstein will verfassungsfeindliche Hetze im Netz stärker bekämpfen

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  • Am 12. Januar 2016 um 16:41 von Rudolf K.

    Es bedarf nur sauberer anständiger Politik zum Wohle des Volkes, dann existiert das Problem gar nicht.
    mfg R.K.

  • Am 12. Januar 2016 um 12:39 von hugo

    Warum hört man immer nur davon, das Schleswig-Holstein solche Initiativen ergreift? Anscheinend sind alle anderen Bundesländer, (vor allem mein so verschlafenes Bayern) hier entweder nicht kompetent genug oder wollen solche Probleme gar nicht als Probleme erkennen. Frau Aigner hat sich wenigstens noch in der Öffentlichkeit bemerkbar gemacht, von einem Herrn Petri hört und sieht man absolut nichts. Wahrscheinlich liegt sowas nicht in seiner Zuständigkeit und ansonst wurde auch niemand in Bayern für solche Probleme bestimmt.

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