Card-Sharer wegen Verbreitung des Sky-Programms übers Internet verurteilt

Das Landgericht Verden verhängte gegen den 53-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. Es bestätigte damit im Grundsatz ein Urteil der Vorinstanz, verringerte aber das Strafmaß.

Das Landgericht Verden hat einen 53-jährigen Mann aus Leese in Niedersachsen wegen des illegalen Vertriebs von Sky über das Internet zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Es bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Stolzenau aus dem Jahr 2013 im Grundsatz, reduzierte aber das Strafmaß von 18 Monate ohne Bewährung auf 12 Monate mit Bewährung.

Smartcard von Sky (Bild: Sky)Der Angeklagte hatte in mehreren nachgewiesenen Fällen illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing-Server betrieb und die Zugänge dazu verkaufte. Das Landgericht Verden sah dadurch den Tatbestand des gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erfüllt.

Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines Pay-TV-Anbieters über das Internet von mehreren Nutzern parallel verwendet. Diese setzen dafür angepasste Digitalreceiver ein und zahlen in der Regel eine Gebühr an den Betreiber des Card-Sharing-Servers.

Im vorliegenden Fall hatte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden nach Hinweisen von Sky und Nagravision, dem Anbieter eines zum Tatzeitpunkt von Sky eingesetzten Verschlüsselungssystems, zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dann Klage erhoben. Sky und Nagravision traten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

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Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Verden ist laut Sky der bislang erste Richterspruch einer höheren Instanz in Deutschland zu dieser Form der Informations- und Kommunikationskriminalität. Der Pay-TV-Anbieter sieht ihn daher „als richtungsweisend für die rechtliche Beurteilung derartiger Tatbestände in zukünftigen Verfahren“.

„Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann“, kommentierte Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland, das Urteil. „Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen, in diesem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision, bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt.“

Themenseiten: Gerichtsurteil, Sky

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