EU-Untersuchung: 68 Prozent der Inhalteanbieter setzen Geoblocking ein

Dasselbe gilt für 38 Prozent der Einzelhändler, die Gebrauchsgüter verkaufen. Die Anbieter digitaler Inhalte sind überwiegend durch vertragliche Bedingungen zum Geoblocking verpflichtet. Das geht aus einer Untersuchung zum elektronischen Handel hervor, deren erste Erkenntnisse die EU-Kommission veröffentlicht hat.

68 Prozent der Anbieter digitaler Onlineinhalte schließen Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedsstaaten durch Geoblocking aus. Dasselbe gilt für 38 Prozent der Einzelhändler, die Gebrauchsgüter verkaufen. Das Geoblocking – pointiert auch als digitale Antiglobalisierung bezeichnet – geht dabei häufig auf vertragliche Bedingungen der Rechteinhaber beziehungsweise Lieferanten zurück.

Vor allem bei TV-Serien, Filmen und Sport verlangen Rechteinhaber Geoblocking (Bild: EU-Kommission).Vor allem bei TV-Serien, Filmen und Sport verlangen Rechteinhaber Geoblocking (Bild: EU-Kommission).

Diese Zahlen stammen aus einer Sektoruntersuchung (PDF), deren erste Erkenntnisse die Europäische Kommission veröffentlicht hat. Die Kommission will ermitteln, inwieweit solche Hindernisse die europäischen Märkte für elektronischen Handel beeinträchtigen. Mit den veröffentlichten Daten ist noch keine Feststellung wettbewerbsrechtlicher Bedenken verbunden, auch kartellrechtliche Ermittlungen wurden noch nicht eingeleitet.

„Wenn ein nicht marktbeherrschendes Unternehmen einseitig beschließt, seine Waren beziehungsweise Dienstleistungen nicht im Ausland anzubieten, dann verstößt dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht“, lässt sich Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zitieren. „Wenn Geoblocking jedoch auf Vereinbarungen zurückzuführen ist, müssen wir genau prüfen, ob ein wettbewerbsschädigendes Verhalten vorliegt, dem wir mit den Instrumenten der Wettbewerbspolitik begegnen können.“

Bei Angeboten des Einzelhandels erfolgt Geoblocking laut EU-Kommission meist durch Verweigerung der Lieferung ins Ausland, manchmal aber auch durch die Umleitung von Websites oder den verweigerten Zugang zu diesen. Das beruhe meistens auf der eigenen geschäftlichen Entscheidung der Händler. 12 Prozent der Einzelhändler beklagen jedoch vertragliche Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkaufs.

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Bei digitalen Onlineinhalten gaben sogar 59 Prozent der Umfrageteilnehmer an, durch die Bereitsteller der Inhalte vertraglich zum Geoblocking verpflichtet zu sein. Die Verwehrung des Zugangs erfolgt dabei meist anhand der IP-Adresse, durch die sich der Standort des Nutzers ermitteln lässt. Dabei werden TV-Serien, Spielfilme und Sportsendungen besonders häufig aufgrund von Lizenzbedingungen blockiert und Nachrichten am wenigsten, wie aus einem Informationsblatt zur Umfrage hervorgeht.

Im Mai will die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um den elektronischen Handeln in der Union zu fördern. EU-Kommissarin Vestager zufolge soll Mitte 2016 außerdem ein Zwischenbericht als Grundlage für die öffentliche Diskussion vorliegen, der auf Geoblocking und weitere mögliche Wettbewerbshindernisse für den elektronischen Handel eingeht. Der abschließende Bericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 veröffentlicht werden.

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Themenseiten: E-Commerce, Europa, European Commission, Politik

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