Ex-Reuters-Redakteur wegen Störung der LA Times zu zwei Jahren Haft verurteilt

Matthew Keys beteuert weiter seine Unschuld: "Dieser Prozess war Blödsinn". Er will in Berufung gehen. Seine Verteidiger hatten eine Aussetzung zur Bewährung, die Staatsanwaltschaft dagegen fünf Jahre Haft gefordert.

Der frühere Reuters-Redakteur Matthew Keys ist zu zwei Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er soll sich mit Anonymous verschworen haben, die Website der Zeitung Los Angeles Times im Jahr 2010 für etwa 40 Minuten zu entstellen – eine Beschuldigung, die er auch nach der Verurteilung am Mittwoch gegenüber ZDNet abstritt.

Matthew Keys (Bild: Matthew Keys, via Twitter)Matthew Keys (Bild: Matthew Keys, via Twitter)„Ich habe immer gesagt, dass ich unschuldig bin. Die mir zur Last gelegten Vorwürfe sind falsch, und dieser Prozess war Blödsinn“, erklärte Keys. Er sei kein Hacker, sondern habe als Journalist über Hacker ermittelt. Das Verfahren gegen ihn war schon vor drei Jahren eröffnet worden. Inzwischen ist er 29 Jahre alt.

Laut Motherboard müsste Keys am 15. Juni die Haftstrafe antreten. Dagegen erklärte er auf Twitter, er werde das Urteil anfechten. Auch werde er weiter für eine Modifikation des Gesetzes Computer Fraud and Abuse Act kämpfen, unter dem er angeklagt ist.

Nach US-Recht drohten Keys bis zu 25 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte für fünf Jahre Haft plädiert, die Verteidigung forderte eine Aussetzung auf Bewährung. Keys selbst sagte ZDNet.com: „Auf eine Gefängnisstrafe hatten wir es nicht abgesehen, aber es hätte schlimmer kommen können. Meine Anwälte sind der Meinung, dass die Strafe in meinem Fall bis zur Berufung ausgesetzt werden könnte, und genau das haben wir beantragt.“

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Anonymous (Bild: Anonymous)Die Tribune Company, der unter anderem die Zeitung LA Times gehört, entließ Keys im Oktober 2010, als sie in ein Insolvenzverfahren geriet. Danach soll er in einem von Hackern frequentierten Internet-Chatroom die Log-in-Informationen zum Tribune-Firmenserver verraten und Anonymous-Mitglieder ermutigt haben, „die Website zu stören“. Er habe sich dabei AESCracked genannt, behauptete die Anklage.

Reuters stellte Keys 2012 ein – und entließ ihn 2013, nachdem die Vorwürfe bekannt wurden. Er selbst kommentierte damals auf Facebook die einzelnen Anklagepunkte: „Ich habe mich nicht ‚verschworen‘, um ‚einen geschützten Computer zu beschädigen‘. Ich habe keine ‚Übertragung bösartigen Codes‘ veranlasst, und ich habe nicht ‚versucht‘, eine ‚Übertragung bösartigen Codes‘ durchzuführen. Meine Anwälte haben ziemlich genau das in den letzten Tagen kommuniziert, aber ich dachte mir, wenn ich es sage, kommt es vielleicht deutlicher an.“

[mit Material von Jake Smith, ZDNet.com]

Themenseiten: Anonymous, Gerichtsurteil, Hacker, Sicherheit

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