Apple hat einen Transparenzbericht zu Behördenanfragen im zweiten Halbjahr 2015 vorgelegt (PDF). Während sich Deutschland bei Kontodaten im erwartbaren Rahmen bewegt, gab es hierzulande 11.989 Anfragen zu insgesamt 31.360 Geräten – fast doppelt so viele wie die 16.112, auf die sich Anträge von US-Behörden bezogen.
Damit verzeichnete Apple in Deutschland fast so viele Anfragen zu einzelnen Hardware-Geräten wie im gesamten Raum Asien-Pazifik. Einen Grund hat Apple nicht genannt; eine Nachfrage durch ZDNet.de blieb unbeantwortet. Nur in Polen liegt die Zahl höher, wo Behörden sich nach 56.447 Geräten erkundigten. In dem Fall liefert Apple auch einen Grund: Es habe sich hauptsächlich um Nachfragen durch Zoll- und Steuerbehörden gehandelt.
Der Hintergrund einer solchen Anfrage kann Apples Terminologie-Erläuterung zufolge auch ein Diebstahl oder Verlust (also eine harmlose Anfrage des Fundbüros) sein. Apple identifiziert seine Kunden über die Gerätenummer und IMEI, es kann also den ursprünglichen Besitzer ermitteln. Es handelt sich offenbar nicht um so persönliche Daten wie bei Kontodatenanfragen.
Im Berichtszeitraum erhielt Apple in Deutschland 130 Anfragen, die 150 iCloud-Konten betrafen. Bei 41 Konten legte das Unternehmen Einspruch ein. In 52 Prozent der Fälle wurden zumindest einige Daten herausgegeben, was 72 Konten betraf. In Österreich gab es 12 Anforderungen zu 12 Konten, von denen acht letztlich erfüllt wurden, in der Schweiz acht Anfragen zu acht Konten, die Apple in drei Fällen bediente.
In den USA erhielt es zwischen Juli und Dezember 1015 Informationsanforderungen, die sich auf 5192 Konten bezogen. Hier lohnt sich aufgrund der breiteren statistischen Grundlage ein Vergleich: Gegenüber der ersten Jahreshälfte mit 971 Ermittlungen zu 2727 Konten hat sich die Zahl betroffener US-Nutzer fast verdoppelt. In 82 Prozent aller Fälle wurden zumindest einige Daten herausgegeben.
Bei solchen Anfragen kann es sich um Durchsuchungsbefehle oder Gerichtsbeschlüsse handeln. Unter Geräten ist die jeweils isolierte Hardware zu verstehen. Im Fall von Konto-Anfragen, die iCloud und/oder iTunes betreffen, unterscheidet Apple zwischen Inhalten (etwa E-Mails, Adressbucheinträgen oder Kalenderdaten) und nicht als Inhalt klassifizierten Nutzerdaten, was etwa App-Store-Einkäufe beinhalten kann.
Die Zahl betroffener Konten stieg in jedem einzelnen Markt, den Apple erfasst, mit Ausnahme der Volksrepublik China. Dort gingen 32 Anfragen zu 6724 Konten ein. Apple zufolge ermittelten die chinesischen Behörden hauptsächlich zu Phishing. Es gab Daten zu 5082 Konten heraus.
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Die europaweit meisten Konto-Anfragen verzeichnete Apple in Großbritannien, wo Behörden in 208 Fällen insgesamt Daten zu 248 Konten einsehen wollten. Das ist auch mehr als ein Drittel aller Anfragen in EMEA. In Frankreich gab es 60 Nachforschungen, die 65 Konten galten.
Im gleichen Zeitraum erhielt Apple in den USA auch zwischen 1250 und 1499 geheime Anfragen im Rahmen der nationalen Sicherheit nach dem US Patriot Act, die zwischen 1000 und 1249 Konten betrafen. Hier ist es zur Geheimhaltung verpflichtet und kann die Daten nur näherungsweise nennen. Microsoft hat kürzlich für die erste Hälfte 2015 weniger als 500 solche Anordnungen für eine zwischen 15.500 und 15.999 liegende Zahl Konten gemeldet.
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