Südkorea: Google muss Deinstallation seiner Android-Apps ermöglichen

Seit 2014 gibt es freiwillige Regeln, die sich gegen "Bloatware" richten. Sie hatten nicht den erhofften Erfolg und sollen nun verpflichtend gemacht werden. SK Telecom verkaufte beispielsweise das Samsung Galaxy S4 mit 80 vorinstallierten Apps, davon 25 des Netzbetreibers, 39 von Samsung und 16 von Google.

Südkorea will Google und seinen Android-Partnern vorschreiben, dass auch Standard-Apps wie Chrome, Gmail, Maps und Suche künftig deinstallierbar sein müssen. Dazu sollen bereits 2014 eingeführte freiwillige Regeln rechtlich verpflichtend gemacht werden.

Samsung-Galaxy-Apps (Bild: Samsung)Weil sich seit 2014 wenig bewegt hat, haben das Wissenschaftsministerium und die Korea Communications Commission beschlossen, Vorschriften zu erlassen, die „Bloatware ausrotten“ sollen. Bloatware sind vom Anwender unerwünschte Programme, die das System und seinen Platzbedarf nur „aufblähen“. Zu einem Teil stammt solche Software natürlich von Providern, die unter Android – aber nicht unter iOS – ebenfalls Apps vorinstallieren und eine Deinstallation mit Bordmitteln verhindern können. Auch die Hardwarefirmen, darunter LG und Samsung aus Südkorea, installieren eigene Apps auf ihren Smartphones vor. Manche gelten als nützlich – andere aber als lästig.

Als Beispiel wurde 2014 das Samsung Galaxy S4 in der von SK Telecom vertriebenen Version genannt. Es enthielt standardmäßig 80 vorinstallierte Apps, davon 25 des Netzbetreibers, 39 von Samsung und 16 von Google. Mindestens die Hälfte sei überflüssig, hieß es damals.

Die zuvor exzessive Zahl solcher vorinstallierter Apps sei etwas zurückgegangen, berichten koreanische Medien nun – das Problem bestehe aber weiter. Ziel der neuen Maßnahmen soll insbesondere Google sein, das seinen OEM-Partnern vorschreibt, seine ganze Palette an Apps vorzuinstallieren, wenn sie den Kunden Zugriff auf Google Play ermöglichen möchten.

Android (Bild: Google)Die Behörden in Südkorea dürften dabei auch von der EU-Kartelluntersuchung inspiriert sein, die im April auf Android erweitert wurde. Die EU-Kommission beanstandet erstens, dass Google als Lizenzbedingung vorschreibt, dass Endgerätehersteller auch einen Katalog seiner Apps geschützt vorinstallieren müssen, wenn sie Googles Android-Distribution nutzen möchten. Darunter ist auch der Browser Chrome. Standardsuche müsse die von Google sein.

Zweitens hindert Google angeblich „Hersteller am Verkauf von intelligenten Mobilgeräten mit konkurrierenden Betriebssystemen, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen“: Will ein Hersteller Google-Anwendungen wie Play Store oder die Suche auf einem seiner Geräte vorinstallieren, verlangt Google den Abschluss eines „Anti-Fragmentation Agreement“, das den Verkauf mit Android-Forks betriebener Geräte untersagt. Und drittens bietet es „Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize, wenn sie ausschließlich die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.“

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Die neuen Regeln sollen für OS-Anbieter wie Apple und Google, Hardwarefirmen wie LG und Samsung und auch Netzbetreiber gelten. Allerdings ist zu erwarten, dass sich gerade Apple und Google darauf berufen werden, mit Deinstallation ihrer Standard-Apps bestehe die Gefahr, das Betriebssystem unbrauchbar zu machen.

2014 hatte Südkorea Apple und Google gezwungen, ihre App-Store-Richtlinien zu ändern. Google und seine Entwickler dürfen seither das Rückgaberecht nicht mehr ausschließen. Die koreanischen Kartellwächter verschärften auch die Regeln für kostenlose Testversionen. Und Apples Kunden steht nun bei einer Änderung der Geschäftsbedingungen ein Kündigungsrecht zu. Zudem wäre eine Kooperation in Kartellfragen nicht ungewöhnlich: Die EU und Südkorea arbeiteten bereits bei der Untersuchung von Qualcomms Lizenzpraktiken zusammen.

[mit Material von Philip Iglauer, ZDNet.com]

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