EU-Staaten einig in Sachen Netflix-Roaming

Vermutlich ab 2017 werden Anbieter auf gebuchte Services auch vom EU-Ausland aus zugreifen können. Dies gilt nur, wenn sie sich zeitlich beschränkt dort aufhalten. Der Ministerrat muss noch zustimmen.

Kunden von Streamingdiensten werden künftig auch vom EU-Ausland auf die von ihnen gebuchten Services etwa von Maxdome, Netflix oder Sky zugreifen können. Darauf haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union laut Reuters verständigt. Nun steht nur noch die Zustimmung des Ministerrats aus, der sich am 26. Mai trifft. Sie wird voraussichtlich ab 2017 gelten, wenn auch die Roaminggebühren in der EU wegfallen.

EU-Flagge (Bild: EU)Die Entscheidung fiel zugunsten einer von der EU-Kommission im Dezember 2016 vorgelegten Regelung, die auf ältere Pläne des zuständigen Kommissars Andrus Ansip zurückgeht. Sie soll gelten, wenn sich Angehörige eines EU-Mitgliedsstaats „temporär“ und „für eine beschränkte Zeit“ im EU-Ausland aufhalten – lässt aber offen, wie lange der Zeitabschnitt sein kann.

Derzeit unterscheidet sich das Angebot etwa von Netflix in europäischen Staaten aufgrund von unterschiedlichen Vereinbarungen mit den jeweiligen Rechteinhabern. Diese Rechteinhaber fürchten, dass ihre Inhalte an Wert verlieren, wenn die EU Zugriff aus anderen Mitgliedsstaaten erleichtert. Das Prinzip der Territorialität sei aber grundlegend für die Finanzierung von Filmen. Alexander Thies, Vorstandsvorsitzender der Allianz Deutscher Produzenten, sagte dazu im April 2015: „Ein Film kann nur deshalb europaweit verwertet werden, weil er je nach Sprach- und Kulturraum vermarktet wird – anders lässt er sich nicht vorfinanzieren.“

Die Klausel des „temporären“ Aufenthalts kommt genau diesen Bedenken zuvor: Ein in Frankreich lebender Deutscher könnte etwa die deutsche Version von Netflix nicht buchen, sondern nur die französische – oder beispielsweise auch das dort verfügbare Konkurrenzangebot Canal+. Während eines Frankreichurlaubs wären aber die in Deutschland angebotenen Inhalte zugänglich.

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Bisher lassen sich solche auch Geoblockaden genannte Sperren etwa durch VPN-Dienste umgehen. Typischerweise werden sie vor allem eingesetzt, um das US-Angebot zu beziehen. Netflix blockiert VPN-Zugriffe aus Deutschland seit Februar, mutmaßlich auf Druck der Rechteinhaber. Davon betroffen sind VPN-Lösungen wie HMA, Premiumize.me und PureVPN.

Die EU-Kommission engagiert sich seit Mai 2015 auch mit einer offiziellen Untersuchung gegen Geoblockaden im Onlinehandel. Im Fokus stehen neben digitalen Inhalten die umsatzstärksten Bereiche, nämlich Elektronik, Bekleidung und Schuhe. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will Mitte 2016 einen Zwischenbericht über die Ermittlungen als Grundlage für die öffentliche Diskussion vorlegen. Der abschließende Bericht wird im ersten Quartal 2017 veröffentlicht werden.

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