Der Hotelbuchungsservice Booking.com ist jüngstes Ziel von Nachforschungen französischer Steuerfahnder. Wie Paris Match auf Basis einer Börseneingabe berichtet, fordert die Behörde 397,37 Millionen Euro Steuerzahlung nach.
Die Booking.com-Muttergesellschaft Priceline Group informiert (PDF) die US-Börsenaufsicht SEC, dass die Nachforderungen sich auf die Jahre 2003 bis 2012 beziehen. Die Prüfung soll mehr als zwei Jahre gedauert haben. 2015 ging die Forderung dann ein, die „größtenteils Strafen und Zinsen“ ausmachen.
Auch in Italien sei Booking.com Ziel von Steuerermittlungen, steht dort weiter. Das Unternehmen betont, Booking.com habe sich stets an französische und italienische Gesetze gehalten und werde voraussichtlich vor Gericht ziehen, falls es nicht gelinge, sich mit den Behörden zu einigen.
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Frankreich ist in den letzten Monaten zunehmend aggressiv gegen Steuervermeidungsverfahren multinationaler Konzerne vorgegangen. Erst vor zwei Wochen kam es zu einer Hausdurchsuchung in der Pariser Google-Zentrale. Von ihm fordert Frankreich angeblich eine Nachzahlung in Höhe von 1,6 Milliarden Dollar. Reuters gegenüber erklärte der französische Finanzminister Michel Sapin, weitere solche Fälle seien durchaus möglich.
Großbritannien hingegen hatte sich im Januar mit Google auf eine Nachzahlung von 130 Millionen Pfund für die vergangenen zehn Jahre geeinigt. Der Vergleich stieß bei der britischen Opposition auf harsche Kritik. Sie vermutet, dass der Betrag nur einem Bruchteil der eigentlichen Steuerforderung entspricht. „Das ist ein lausiger Betrag und wir müssen mehr darüber wissen“, sagte ein Steuerexperte der oppositionellen Labour Party. „Sie hätten 200 Millionen Pfund pro Jahr bezahlen sollen.“
Multinationale Konzerne wie Google, Amazon und Apple nutzen verschiedene legale Tricks, um ihre Steuerzahlungen in Europa zu minimieren. Unter anderem transferieren sie Gewinne in europäische Länder mit besonders niedrigen Steuersätzen wie Irland oder Luxemburg oder in außereuropäische Steueroasen, indem dort ansässige Tochterfirmen beispielsweise Lizenzgebühren für geistiges Eigentum berechnen. Die EU-Kommission und auch einzelne Mitgliedstaaten haben angekündigt, einige dieser Steuerschlupflöcher zu schließen.
In Deutschland war Booking.com zuletzt auf Widerstand anderer Art gestoßen. Das Bundeskartellamt untersagte ihm im Dezember eine Preisparitätsklausel. Eine ähnliche Marketplace-Regel hatte Amazon 2013 in Deutschland streichen müssen.
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