Die US-Breitbandanbieter haben eine Klage verloren, die sich gegen die Netzneutralitätsregeln der Federal Communications Commission (FCC) wandte. Das berichtet Ars Technica. Der erste Verfassungszusatz sei „kein Hindernis für Regeln zu einem offenen Internet“, entschied der US Court of Appeals für den District of Columbia.
Im Februar 2015 hatte die FCC unter Chairman Tom Wheelan wegweisende Netzneutralitätsregeln erlassen und bezahlte Überholspuren im Internet untersagt. Die Regeln gelten für Breitbandverbindungen mit einer Übertragungsrate von mindestens 25 MBit/s. Auch Blockaden und Drosselung wurden verboten. Der Branchenverband US Telecom Association, dem unter anderem AT&T und Verizon angehören, warf der FCC einen Monat später Missbrauch ihrer Entscheidungsfreiheit vor und klagte.
„Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für Verbraucher und Innovationsträger, die unbeschränkten Zugang zum gesamten Web verdienen, und sie stellt sicher, dass das Internet eine Plattform für unvergleichliche Innovationen, freie Meinungsäußerung und wirtschaftliches Wachstum bleibt“, kommentiert Wheeler nun. Ein Jahrzehnt an Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten sei somit beendet.
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Zusätzlich ermöglicht die Entscheidung des Gerichts es der Aufsichtsbehörde FCC weiter, Festnetz- und Mobilfunk-Breitbandanbieter gemäß den Regeln in „Sektion II“ des Gesetzes Communications Act zu reglementieren. Einer solchen Reglementierung wollten sich die Provider mit der Argumentation widersetzen, der erste Zusatz zur US-Verfasssung stehe dem entgegen. Zudem agiere die FCC willkürlich und unberechenbar.
Die Breitbandanbieter könnten gegen den Entschluss vorgehen. Zudem drängen sie den Kongress, die Regelungen der FCC zu modifizieren.
Anders als die FCC ließ das EU-Parlament bei einer Entscheidung im Oktober 2015 so genannte „Überholspuren“ für „spezialisierte Dienste“ im Internet zu. Auch „Zero-Rating“ – eine Klassifizierung von Apps oder Diensten, die nicht auf eine Volumenbegrenzung angerechnet werden – verbot es nicht grundsätzlich. Datenschützer kritisierten diese „vagen Bestimmungen“. Die Lücken müssten nun die Gerichte schließen.
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