Belgisches Gericht hebt Datenschutzurteil gegen Facebook auf

Es erklärt sich für nicht zuständig. Facebook darf nun in Belgien auch die Aktivitäten von nicht eingeloggten Nutzern verfolgen. Die Datenschutzbehörde des Landes prüft eine Beschwerde gegen das Urteil.

Die belgische Datenschutzbehörde hat in der zweiten Instanz einen Rechtsstreit gegen Facebook verloren. Im November hatte ein Gericht in der Hauptstadt Brüssel noch entschieden, dass das Social Network das Surfverhalten von Nutzern, die nicht eingeloggt sind, nicht mehr mit Cookies aufzeichnen darf. Ein Berufungsgericht hob dieses Urteil gestern jedoch auf, wie die Agentur Reuters berichtet.

Facebook (Bild: Facebook)Die Urteilsbegründung dürfte für Facebook jedoch wichtiger sein als das Urteil selbst. Nach Ansicht des belgischen Gerichts ist es nämlich nicht für Facebook zuständig, da das Social Network sein europäisches Hauptquartier in Irland und nicht in Belgien hat. Mit diesem Argument wehrt sich Facebook auch gegen die Datenschutzklage des österreichischen Juristen Max Schrems, die letztlich zur Aufhebung des Datenaustauschabkommens Safe Harbor geführt hatte.

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und werden alle unsere Online-Dienste wieder in Belgien anbieten“, zitiert Reuters eine Facebook-Sprecherin. Seit Dezember können Nutzer in Belgien ohne Log-in keine Facebook-Inhalte mehr sehen. Das sollte nun in Kürze wieder möglich sein.

Der belgische Datenschutzbeauftragte prüft nun weitere rechtliche Schritte sowie eine Beschwerde gegen das Urteil beim belgischen Kassationshof, dem höchsten Gericht des Landes. „Die heutige Entscheidung bedeutet, dass belgische Bürger keinen Schutz ihres Privatlebens durch Gerichte erhalten, wenn ausländische Firmen betroffen sind“, heißt es in einer Stellungnahme der Behörde.

Nach Ansicht der Behörde verstoßen die Cookies, die Facebook verteilt und dem Unternehmen jeden Besuch von Websites mit aktiven Social-Plug-ins melden, gegen EU-Datenschutzrecht. Facebook hole vor der Sammlung der Daten nicht die Zustimmung der Nutzer ein. Außerdem verfolge es Nutzer auch, nachdem sie sich bei Facebook abgemeldet oder gar ihr Konto gelöscht hätten.

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Facebook argumentiert indes, es schütze mithilfe der Cookies seine Nutzer vor Spam und Malware. Die von den Cookies gelieferten Daten würden in erster Linie benutzt, um Browser zu identifizieren, die maschinell und nicht von Menschen gesteuert werden. Erstere versuchten oftmals, Facebook-Konten zu knacken. Die gesammelten Daten lösche Facebook außerdem nach zehn Tagen.

Ob das Urteil des Berufungsgerichts einer Überprüfung standhält, bleibt abzuwarten. Der EuGH hatte im Zusammenhang mit seinem Urteil zum Safe-Harbor-Abkommen festgestellt, dass derartige Vereinbarungen die Befugnisse, über die die nationalen Datenschutzbehörden aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verfügen, nicht einschränken können. Die belgische Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass der Kassationshof auch schon in anderen Fällen die Zuständigkeit belgischer Behörden gegenüber ausländischen Unternehmen bestätigt habe.

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Themenseiten: Datenschutz, Facebook, Gerichtsurteil, Soziale Netze

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