Apple legt Streit mit Patenttroll Mirror Worlds bei

Es zahlt im Rahmen eines Lizenzabkommens 25 Millionen Dollar. Dafür erhält es die Rechte an einem von ursprünglich drei eingeklagten Patenten. Es bezieht sich auf Techniken für das Streamen von Daten, die Apple unter anderem für die Cover-Flow-Funktion und die Spotlight-Suche verwenden soll.

Apple hat einen seit sechs Jahren andauernden Patentstreit mit Mirror Worlds beigelegt. Es geht um Technologien, die Apple unerlaubt für die Cover-Flow-Funktion wie die Spotlight-Suche und die Datensicherung Time Machine verwenden soll. Im Rahmen des Vergleichs zahlt das Unternehmen nun 25 Millionen Dollar an Network-1 Technologies, das laut AppleInsider Mirror Worlds 2013 übernommen hat.

(Bild: Shutterstock/Olivier Le Moal)Apple erhält im Gegenzug eine nicht exklusive Lizenz für das Schutzrecht 6.006.227. Es beschreibt ein „Betriebssystem für das Streamen von Dokumenten“. Auch in der 2008 eingereichten Klage ging es um Patente für „Ströme“ von Informationen in Computersystemen.

Das Patent 6.006.227 geht auf die Arbeit von David Gelernter, Professor für Computerwissenschaften an der Universität Yale, zurück, der 2008 Mirror Worlds gründete. Gelernter begann seine Forschung zu „Lifestreaming“-Technologien dem Bericht zufolge schon in den Neunziger Jahren. Das fragliche Schutzrecht wurde 1999 vom US-Patentamt erteilt.

2010 endete das Verfahren in der ersten Instanz mit einem Schuldspruch für Apple. Die Geschworenen fanden Verstöße gegen drei Patente und sprachen Mirror Worlds eine Entschädigung von 625,5 Millionen Dollar zu. Apple zweifelte zu dem Zeitpunkt jedoch die Gültigkeit der drei Schutzrechte an.

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2011 bestätigte der zuständige Richter Leonard Davis die Gültigkeit der Patente. Trotzdem hob er das Urteil gegen den iPhone-Hersteller auf. Die Jury habe sich von Mirror Worlds‘ Argumenten beeinflussen lassen und nicht anhand von Fakten geurteilt. „Egal wie attraktiv eine Partei ihre Seite des Falls darstellt: Ohne Unterstützung durch Beweise fehlt jede Grundlage. Die Aufgabe des Gerichts ist es, diese Grundlage zu prüfen, und dort, wo sie nicht dem Gesetz entspricht, ein Urteil aufzuheben, um die Glaubwürdigkeit unseres Rechtssystems zu sichern“, hieß es in Davis‘ Urteilsbegründung.

Die jetzt erzielte Einigung bezieht sich nur noch auf eines der drei Schutzrechte, nämlich das Patent mit der Nummer 6.006.227. Außerdem sichert sich Apple „bestimmte Rechte an anderen Patenten in Network-1s Portfolio“. Das Unternehmen, das keine Produkte herstellt und lediglich Lizenzen für sein geistiges Eigentum verkauft, besitzt nach eigenen Angaben 28 Patente für Telekommunikations- und Netzwerktechnologien.

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Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Patente, patenstreit

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