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Kartellstreit: Russland verhängt Geldstrafe gegen Google

Die russische Kartellbehörde Federal Antimonopoly Service (FAS) hat eine Kartellstrafe gegen Google verhängt. Der Internetkonzern soll mit seinem Mobilbetriebssystem Android seine Marktmacht missbraucht und eigene digitale Dienste gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt behandelt haben. Die Strafzahlung beläuft sich auf 438 Millionen Rubel (6 Millionen Euro).

Die Wettbewerbshüter werfen Google vor, seine Mitbewerber wie der russische Suchanbieter Yandex seien nicht in der Lage, ihre eigenen Angebote wie Kartenanwendungen oder Suchmaschinen in Android zu integrieren. Wie auch in vielen anderen Ländern ist Android auch in Russland das dominierende Betriebssystem für Smartphones und andere mobile Geräte, wie die New York Times berichtet.

In einer Pressemitteilung weist die FAS darauf hin, dass die Wettbewerbsregeln für alle Unternehmen gelten, die in Russland ihre Produkte anbieten – auch für multinationale Konzerne. Man sei zuversichtlich, dass sich nun ein Wettbewerb im Markt für Handy-Software entwickle, der den Verbrauchen zugutekomme.

Google selbst weist dem Bericht zufolge alle Vorwürfe von sich. Über die im vergangenen Jahr eingereichte Beschwerde gegen die Entscheidung der FAS sei noch nicht abschließend entschieden worden. „Wir wurden über die Geldstrafe der FAS informiert und werden sie genau prüfen, bevor wir unsere nächste Schritte planen“, sagte ein Google-Sprecher.

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Im Oktober hatte die FAS Google aufgefordert, seine mit Android gebündelten Apps aus seinem Mobilbetriebssystem zu entfernen. Zudem muss das Unternehmen seine Vereinbarungen mit den Herstellern mobiler Geräte „anpassen und die wettbewerbsfeindlichen Bedingungen entfernen“, teilte die FAS zu dem Zeitpunkt mit.

Auch die EU-Kommission ermittelt wegen Android gegen Google. Im April sandte sie der Muttergesellschaft Alphabet die diesbezüglichen Beschwerdepunkte zu. Auch hier geht es um die Beschränkungen, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt. Dazu zählen Bedingungen, die den Herstellern vorschreiben, einen Katalog seiner Apps geschützt vorzuinstallieren, wenn sie Googles Android-Distribution nutzen möchten. Darunter ist der Browser Chrome. Auch die Standsuche müsse die von Google sein.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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