Apple hat am Freitag vor dem US-Court of Appeals for the Federal Circuit einen wichtigen Sieg im Patentstreit mit Samsung eingefahren. Die insgesamt elf Richter des Berufungsgerichts setzten in einer Mehrheitsentscheidung das im Frühjahr gekippte Urteil zum zweiten Patentprozess wieder ein. Samsung droht damit erneut eine Schadenersatzzahlung von rund 119 Millionen Dollar, wie der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog berichtet.
Im Februar hatten drei Richter des Court of Appeals entschieden, dass zwei der von Apple eingeklagten Schutzrechte nicht hätten ausgestellt werden dürfen. Ein drittes Patent verletzte Samsung nicht. Ungültig waren dem Urteil zufolge die Patente für die Slide-to-Unlock-Geste sowie Funktionen für eine automatische Rechtschreibkorrektur. Die Richter sprachen Samsung zudem von dem Vorwurf frei, Apples Click-to-Call-Technologie unerlaubt in seinen Smartphones einzusetzen.
Acht von elf Richtern konnte Apple nun jedoch davon überzeugen, dass die fraglichen Patente doch gültig sind und Samsung die darin beschriebenen Technologien für seine Smartphones kopiert hat. Sie schlossen sich damit der Einschätzung der ersten Instanz an, die Samsung 2014 wegen Patenverstößen verurteilt hatte. Lediglich die drei Richter, die für das ursprüngliche Urteil des Court of Appeals verantwortlich waren, hätten gegen Apple gestimmt.
„Bis jetzt haben 18 Richter (3 des Berufungsgerichts und 15 europäische Richter) festgestellt, dass Apples Slide-to-Unlock-Mechanismus keine patentierbare Erfindung ist“, hatte Müller im Februar ausgeführt. „Apple sollte den Streit mit Samsung jetzt endlich beenden. Dieser ganze ‚Atomkrieg‘ gegen Android war eine schlechte Idee.“
„Zwei überraschende Kehrtwendungen innerhalb von neun Monaten sind atemberaubend. Aber das ist ein Streit zwischen Unternehmen und nicht das juristische Gegenstück zu den Olympischen Spielen“, heißt es nun in seinem Blog Foss Patents. „Wofür ist das gut?“
Auf Samsungs Verkäufe in den USA habe das Urteil zumindest keinen Einfluss. Das Slide-to-Unlock-Patent beispielsweise gelte durch die Einführung des Fingerabdrucksensors Touch-ID als überholt. Zudem sei das „Quick Links“-Patent für die Click-to-Call-Funktion inzwischen abgelaufen. Damit gehe es nur noch um Geld. Das zuständige Bezirksgericht in Kalifornien müsse nun einen möglichen Vorsatz von Samsung prüfen, was möglicherweise eine höhere Entschädigung für Apple bedeute.
Samsung bleibt noch der Weg zum Obersten Gerichtshof der USA. Der beschäftigt sich ab morgen mit dem ersten Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung, bei dem es in erster Linie um Designpatente und den Apple zustehenden Schadenersatz geht. Mit einer Entscheidung des Supreme Court ist wohl erst im ersten Quartal 2017 zu rechnen.
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