Patentstreit: Asus stoppt Smartphone-Verkauf in Deutschland

Philips vollstreckt ein Urteil des Landgerichts Mannheim. Es wirft Asus Verstöße gegen ein Patent zur Darstellung der zuletzt verwendeten Anwendungen vor. Die Funktion steckt allerdings im Google-Mobilbetriebssystem Android und betrifft damit auch andere Hersteller.

Asus hat vorübergehend in Deutschland den Verkauf von Smartphones und Tablets mit Android 5.0 und höher eingestellt. Darauf weist das taiwanische Unternehmen in seinem Onlineshop hin. Hintergrund ist ein Patentstreit mit dem niederländischen Konzern Philips, wie Mobiflip berichtet.

Davon betroffen sind die Smartphones und Tablets der Zen-Serie. Die Smartwatches ZenWatch 2 und 3 sind jedoch weiterhin erhältlich – auf ihnen ist Android Wear installiert.

Asus hat aufgrund eines Patentstreits mit Philips vorübergehend den Verkauf von Android-Smartphones und -Tablets in Deutschland eingestellt (Screenshot: ZDNet.de).Asus hat aufgrund eines Patentstreits mit Philips vorübergehend den Verkauf von Android-Smartphones und -Tablets in Deutschland eingestellt (Screenshot: ZDNet.de).„Gegen die ASUS Computer GmbH und ASUSTeK Computer Inc. ist in erster Instanz ein Urteil vor dem Landgericht Mannheim ergangen, aus dem die Klägerin, Koninklijke Philips N.V., nun die vorläufige Vollstreckung betreibt“, heißt es in einer Stellungnahme von Asus, die Mobiflip vorliegt. „Dieses Urteil verbietet es ASUS, die streitgegenständlichen Produkte anzubieten, zu verkaufen und zu bewerben. Gegen das Urteil wurden bereits Rechtsmittel eingelegt.“

Die fraglichen Android-Geräte sollen ein Patent von Philips verletzen, das eine Technik zur Darstellung einer Liste mit den zuletzt verwendeten Anwendungen beschreibt. Asus betont, dass es sich um eine Funktion von Googles Mobilbetriebssystem Android handelt und somit auch Geräte vieler anderer Hersteller betroffen sind. „Es ist Zufall, dass gerade das Verfahren gegen Asus, als eines von mehreren gegen verschiedene Hersteller, als Erstes zum Abschluss gekommen ist, so dass zuerst aus diesem Urteil vollstreckt werden kann“, ergänzte Asus.

Google habe bereits einen Patch entwickelt, der die fragliche Funktion überarbeite. Er sei seit Anfang Oktober erhältlich. Asus arbeite „mit Hochdruck an der Implementierung dieser Lösung für alle aktuellen Produkte“. Geräte, die ab Werk mit dem Update ausgestattet seien, dürften in Deutschland uneingeschränkt angeboten und beworben werden.

Das Urteil wirkt sich derzeit allerdings nur auf den Online-Shop von Asus aus. Zudem ist es dem Unternehmen untersagt, den Handel mit den patentverletzenden Produkten zu beliefern. Asus-Smartphones und –Tablets, die bereits ausgeliefert wurden, darf der Einzelhandel jedoch weiterhin anbieten.

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