Irische Datenschutzgruppe klagt gegen Privacy Shield

Sie fordert vom Gericht der Europäischen Union eine Annullierung des Abkommens. Das prüft derzeit aber noch die Zulässigkeit der Klage. Die EU-Kommission weist die Vorwürfe zurück und beharrt weiter darauf, dass Privacy Shield die Vorgaben des EuGH erfüllt.

Die Nichtregierungsorganisation Digital Rights Ireland klagt beim Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen das mit den USA ausgehandelte Datenaustauschabkommen Privacy Shield. Sie argumentiert, dass der seit Juli gültige Nachfolger der Safe-Harbour-Vereinbarung keinen ausreichenden Datenschutz bietet, wie Reuters berichtet.

(Bild: Shutterstock.com/Mathias Rosenthal)Ziel der Klage ist offenbar die Annullierung von Privacy Shield. Mit einem Urteil des EuG ist jedoch frühestens in einem Jahr zu rechnen.

Den Quellen von Reuters zufolge prüft das Gericht derzeit, ob die Klage (Aktenzeichen T-670/16) überhaupt zulässig ist. Digital Rights Ireland sei möglicherweise gar nicht direkt von Privacy Shield betroffen und könne deswegen auch nicht rechtlich dagegen vorgehen.

„Uns ist ein Antrag auf Annullierung bekannt“, sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission. „Wir kommentieren keine laufenden Rechtsfälle. Wir haben stets gesagt, dass die Kommission davon überzeugt ist, das Privacy Shield die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs erfüllt, die Grundlage für die Verhandlungen waren.“

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte Safe Harbour im Oktober 2015 einkassiert. Auslöser war eine Klage des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook. Vor allem Datenschützer kritisieren Privacy Shield scharf und fordern Nachbesserungen. Abschließend wollen sie sich aber erst nach Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzrichtlinie im Mai 2018 äußern, die Privacy Shield ebenfalls erfüllen muss.

Im Gegensatz zu Safe Harbor soll Privacy Shield strengere Auflagen für Unternehmen enthalten, die Daten verarbeiten, und klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim Datenzugriff durch US-Behörden definieren. Unter anderem verlässt sich die EU auf die Zusicherung der USA, „dass der Datenzugriff von Behörden aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen gestattet sein wird“. Der EuGH hatte in seiner Urteilsbegründung zum Aus des Safe-Harbour-Abkommens unter anderem kritisiert, die EU habe nicht geprüft, ob die USA tatsächlich ein „Schutzniveau der Grundrechte“ gewährleisten.

Privacy Shield ist seit Mitte Juli in Kraft. Unternehmen können sich seit dem 1. August für die Teilnahme registrieren. Davon haben bisher unter anderem Google, Microsoft und Facebook Gebrauch gemacht.

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[mit Material von Tom Jowitt, TechWeekEurope]

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