eID-Funktion des Personalausweises soll künftig standardmäßig aktiviert sein

Sie soll in Zukunft bei jedem neu ausgestellten Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet sein. Wie Spiegel Online berichtet, soll sie bereits ausgegebene Ausweisdokumente aber nicht betreffen.

Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der am Freitag vom Kabinett beschlossen wurde, soll die eID-Funktion des Personalausweises, die bis dato nur wenig genutzt wurde, dem Willen der Bundesregierung nach in Zukunft standardmäßig aktiviert sein. Sie soll „in Zukunft bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet“ sein, wie „Spiegel Online“ berichtet, dem das Dokument vorliegt.

Seit dem 1. November 2010 wird der bereits 2008 beschlossene „neue“ Personalausweis ausgegeben. Die Online-Funktion konnte beim Abholen des Ausweises oder auch noch später aktiviert werden. Einem Sprecher des Innenministeriums zufolge, den Spiegel Online zitiert, haben bislang etwa 45 Millionen Bürger Personalausweise mit eID-Funktion erhalten, aber Schätzungen zufolge haben etwa nur ein Drittel davon die Online-Funktion freigeschaltet.

Muster des neuen Personalausweises (Bild: BMI)

2014 machten nur fünf Prozent der damals 35 Millionen Ausweisbesitzer einer Erhebung der GfK im vergangenen Jahr zufolge überhaupt von der Möglichkeit Gebrauch, sich via eID im Internet zu identifizieren. Für digitale Behördengänge nutzten ihn immerhin 9,3 Prozent der von GfK Befragten, für kommerzielle Anwendungen 7,9 Prozent.

Während die erstmalige Freischaltung der Funktion kostenlos ist, liegt der Preis für ein Lesegerät allerdings zwischen 30 und 150 Euro. Die Funktion begleiten jedoch von Beginn an zum Teil massive Sicherheitsbedenken. Auch die für den eID-Service benötigte, kostenlose Software wies in ihrer ursprünglichen Version gravierende Sicherheitsmängel auf und musste vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgebessert werden.

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Dem Entwurf der Bundesregierung zufolge sollen künftig alle Personen, die die Onlinefunktion nicht freischalten wollen, aktiv werden, um die Funktion sperren zu lassen. Laut Spiegel Online soll das über den Anruf bei einer Hotline möglich sein. Die Eingabe einer Geheimnummer soll es Nutzer auch erlauben, sich darüber zu informieren, wer ihre Daten ausliest.

Der Entwurf soll im Übrigen gleichzeitig auch Anreize schaffen, damit mehr Firmen und Behörden das Zertifikat erwerben, das für den Einsatz der digitalen Funktionen des Personalausweises erforderlich ist. Dadurch sollen mehr Anwendungsmöglichkeiten geschaffen werden. nach einem Bericht der Welt am Sonntag waren es 2015 beispielsweise erst 55 kommerzielle und 109 behördliche Anbieter, die beim Bundesverwaltungsamt das Zertifikat erworben hatten, das sie zu einer digitalen Identitätsprüfung per nPA (neuer Personalausweis) berechtigt. Seitdem dürfte die Zahl kaum zugenommen haben. Neu hinzugekommen ist jedoch die sogenannte „Volksverschlüsselung“ von Telekom und Fraunhofer. Dabei kann die Authentifizierung mit Hilfe des elektronischen Personalausweises erfolgen. Zudem wurden zur CeBIT Pläne präsentiert, die Funktion bei der Abgabe der elektronischen Steuererklärung zu verwenden.

[Mit Material von Peter Marwan, silicon.de]

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2 Kommentare zu eID-Funktion des Personalausweises soll künftig standardmäßig aktiviert sein

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  • Am 15. Dezember 2016 um 8:24 von Helmut

    Am nPA kranken verschiedene Probleme, so kann ich mich damit zwar digital identifizieren, ja aber wo denn. Da sollte die Zahl 55 zu denken geben. Weiterhin ist es immer noch nicht möglich damit digital zu verschlüsseln und zu signieren, brauchen wir auch nicht, es geht leichter ohne Hintertür. Dafür kam man allerdings auf die wahnwitzige IDEE den nPA an Geldautomaten einzusetzen um Geld abzuheben. Dann können ja gleich EC und Kreditkarten abgeschafft werden. Das Finanzamt weiß dann alles. Am Besten vereinigt man dann noch die Krankenkassenkarte mit dem nPA, NSA lässt grüßen. Es gab mal einen Satz, von der Sowjetunion lernen heißt siegen lernen. Abgewandelt und auf das Thema bezogen heißt, von der NSA lernen heißt ….

  • Am 15. Dezember 2016 um 7:57 von Dirk

    Aber der Bundesregierung kommt nicht in den Sinn, dass das Vertrauen ihnen gegenüber beim Thema digitale Sicherheit bereits so zerstört ist, dass man diesen Ausweis gar nicht online nutzen WILL?

    „Volksverschlüsselung“ – sorry, aber einer Regierung, die Datenschutz als Hindernis bezeichnet und das unkontrollierte Verbreiten von privaten Daten als „Öl des 21.Jahrhunderts“, werde ich sicher keine Daten überlassen, die mit meinem Ausweis signiert sind. Vor allem wenn man an die aktuellen Zensurbestrebungen denkt – siehe diese „Hatespeech“-Kampagnen, die immer weiter aus dem Ruder laufen.
    Da soll ich mit meinem Personalausweis im Netz herum laufen?
    Danke – aber nein danke!

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