Amazon patentiert fliegendes Warenlager mit Lieferdrohnen

Der Onlinehändler denkt an einen Zeppelin, der in fast 14 Kilometern Höhe schwebt. Die Drohnen sollen bei ihrem Abstieg zu den Lieferorten keine oder nur wenig Energie benötigen. Kleinere Luftschiffe könnten als Shuttles das schwebende Warenlager wieder auffüllen.

Amazon träumt von fliegenden Warenlagern, die aus großer Höhe Lieferdrohnen für die schnelle Zustellung von Sendungen abschicken. Das geht aus einem Patentantrag hervor, der ein solches Vorhaben beschreibt. Gesichtet wurde der Antrag zuerst von Zoe Leavitt, einer Analystin von CB Insights. Mit einem Tweet machte sie auf das aufmerksam, was sie für den „Todesstern von E-Commerce“ hält.

Der US-Patentantrag 9.305.280 wurde schon am 22. Dezember 2014 eingereicht und am 5. April 2016 veröffentlicht. Er beschreibt ein luftgestütztes Fullfillment-Zentrum (Airborne Fulfillment Center, AFC), das unbemannte Luftfahrzeuge für die Zustellung von Artikeln an die Besteller einsetzt. Es könnte sich dabei um einen Zeppelin handeln, der in großer Höhe von annähernd 14 Kilometern schwebt.

Amazon träumt von einem in großer Höhe schwebenden Warenlager (Bild: Amazon / USPTO)Amazon träumt von einem in großer Höhe schwebenden Warenlager (Bild: Amazon / USPTO)

Als einen Vorteil stellt die Patentbeschreibung heraus, dass die Drohnen sich bei ihrem Abstieg auch horizontal in Richtung der vorgesehenen Lieferorte bewegen können, ohne viel Energie zu benötigen. Kleinere Luftschiffe könnten außerdem als Zubringer zum Einsatz kommen, um die Bestände im schwebenden Warenlager aufzufüllen, Vorräte sowie Treibstoff zu ersetzen und Drohnen nach oben zu bringen. Als Shuttles könnten sie auch Mitarbeiter zum schwebenden Warenlager und wieder zurück zum Boden zu befördern.

Das angemeldete Schutzrecht greift offenbar einer möglichen Realisierung weit voraus. Amazon hat bislang keinerlei Pläne für fliegende Warenlager verlautbart und nicht einmal von sich aus auf die erfolgte Patentanmeldung hingewiesen. Selbst der angekündigten Auslieferung von Paketen mit tiefer fliegenden Lieferdrohnen stehen noch erhebliche regulatorische Hürden entgegen.

Mit seinem anlaufenden Drohnenprogramm meint es der Onlinehändler aber offenbar ernst. Er betreibt dafür nicht nur seit Jahren Forschung und Entwicklung mit hohem Aufwand, sondern versucht auch aktiv die Politik zu beeinflussen, um die behördliche Regulierung von Drohnenflügen in seinem Sinne voranzubringen.

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In diesem Monat lieferte Amazon symbolisch eine erste Bestellung per Drohne aus. In der Nähe von Cambridge in Großbritannien erfüllte eine Prime-Air-Lieferdrohne ihren ersten Auftrag und beförderte eine Fire-TV-Box inklusive Popcorn innerhalb von 13 Minuten zum Lieferort.

Themenseiten: Amazon, E-Commerce, Forschung, Patente

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6 Kommentare zu Amazon patentiert fliegendes Warenlager mit Lieferdrohnen

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  • Am 2. Januar 2017 um 18:45 von Antiappler

    Ja, ja, war Apple schon vorher eine ihre Kunden abzockende Firma, entwickelt sich Apple jetzt mehr und mehr zu einem Schmarotzer!
    Was soll denn an solchen Dingen patentwürdig sein???
    Erinnert irgendwie an die Geschichte mit Monsanto und dem Versuch ein Patent auf Schweine zu bekommen.
    Einfach nur blamabel und armselig was da beim US-PTO alles möglich ist. ?

  • Am 2. Januar 2017 um 13:36 von Mic-Re

    LOL

    Spätestens jetzt werden sich einige der Investoren, die damals das CargoLifter Projekt beendet haben, so was von in den A**** beissen… ;)

  • Am 2. Januar 2017 um 8:25 von ckOne

    @C
    Schlimmer noch Apple hat sich eine Papiertüte patentieren lassen, die schon seit Jahren produziert und verkauft wird und außerdem hat es sich Brennstoffzellen in Mobilen Geräten Patentieren lassen, nicht wie man es lösen kann sondern nur die Möglichkeit. Damit mutiert Apple zum Patenttroll.

    • Am 2. Januar 2017 um 12:00 von C

      @ckOne

      Kann jemand in den USA bitte den Patent-Officer, der das genehmigt hat, befragen, was denn an der Apple Papier-Tüte neu ist bzw. welche neuartige ERFINDUNG dahinter steckt, dass es sie explizit schützenswert macht?
      Papiertüten (in jeder Farbe, Form, Faltung, Größe, etc.) gab es lange VOR dem Apple-Patent-Antrag. Auch bedurften wir nicht dem Apple-Antrag um zu erfahren, dass es eine Gravitation gibt (Isaac Newton, 1665).
      Was ist nun konkret das NEUE daran, dass eine ERFINDUNG (=vorher nicht da gewesen) ist?
      Es mag sein, dass Tim Cook & Apple bislang nichts von der Existenz der (recyclebaren) Papiertüte wussten – die übrige Welt kannte das aber schon!

      Auch bei Boeing: die sollen das Laser-Kernfusion-Triebwerk konkret bauen und funktionierend dem US-PTO demonstrieren. Wenn sie das können – bitte sehr, ein Patent drauf weil so etwas funktionierend vorher nicht existierte. Wenn sie nur die Idee / Zeichnung dazu haben ist das aber NICHTS! Genau NULL!

      Alternativ würde Ich gerne eine Straf-Anzeige gegen das US-PTO stellen, damit da mal der Staatsanwalt konkret nachschaut, wie der Begriff ERFINDUNG im US-PTO ausgelegt wird. Ich habe den Eindruck, die wissen gar nichts von der Welt oder tun so als ob sie unwissend sind.
      Auch würde Ich gerne die Trivial-Patent-Antragsteller belangen, dafür, dass sie schon Vorhandenes als NEU patentieren wollen. Und da ist Apple ganz vorn. Die anderen US-Konzerne machen diesen Unsinn aber auch mit. Wie man hier in der News sieht. Es muss konkret was passieren, damit dieser Unsinn aufhört.

  • Am 2. Januar 2017 um 0:05 von C

    Das US-PTO patentiert primär ungeprüften Unsinn – der aber US-Firmen zunächst nützt und rechtliche Vorteile verschafft.

    Apple bekommt „runde Ecken“ und „Keil-Formen“ zugesprochen.
    Boeing sogar Laser-Kernfusion-Triebwerke, obwohl das nur Hirngespinste sind.
    Und nun Amazon, mit einem Lagerhaus im Luftschiff mit Drohnen-Ablieferung.

    Das sind alles keine Erfindungen die ein Patent würdig sind. Das ist politisch motivierte & unterstützte Hegemonie. Und – unsere Granden schauen nur zu.

  • Am 31. Dezember 2016 um 20:08 von DoN

    Was für ein Bullshit. Nicht das Vorhaben, warum nicht irgendwann mal in ferner Zukunft, nein der Patentantrag und der Glaube an die Patentierbarkeit von sowas.
    Sie hätten auch gleich die autonom fliegenden Autos dafür im Antrag eintragen können… Das US-Patentsystem muss dringend erneuert werden.

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