Ein Ehepaar aus dem US-Bundesstaat Texas hat eine Klage (PDF) gegen Apple eingereicht. Es macht den iPhone-Hersteller für den Tod ihrer Tochter verantwortlich. Die Fünfjährige war im Dezember 2014 bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Der Unfallverursacher hatte eingeräumt, er habe während der Fahrt Apples Videochat Facetime genutzt, weswegen er ungebremst auf ein Stauende aufgefahren war.
Das Ehepaar James und Bethany Modisette wirft Apple vor, eine bereits im Jahr 2008 patentierte Technik, die eine Nutzung bestimmter Apps während der Fahrt verhindert, nicht in Facetime integriert zu haben. Apple habe sich also bewusst gegen eine sichere Version von Facetime entschieden und diese auf dem iPhone 6 des Unfallverursachers vorinstalliert.
Der beim Santa Clara County Superior Court eingereichten Klage zufolge argumentiert die Familie, die 2008 zum Patent angemeldete und im April 2014 patentierte Technik hätte verhindert, dass der Fahrer die Facetime-App nutzt, während er ein Fahrzeug führt. Das wiederum hätte den Unfall verhindert, bei dem die Eltern zum Teil schwere und die fünfjährige Tochter sogar tödliche Verletzungen erlitten.
Am 24. Dezember 2014 war der 22-jährige Garrett Edward Wilhelm mit einem SUV ungebremst mit einer Geschwindigkeit von 65 Meilen pro Stunde (104,61 Kilometer pro Stunde) auf den Toyota Camry der Familie Modisette aufgefahren und hatte diesen überrollt. Letzterer war aufgrund eines Staus deutlich langsamer unterwegs. Nach Angaben der Polizei war Wilhelms Facetime-App sogar noch nach dem Unfall aktiv.
„Der Beklagte Apple verfügte spätestens seit 12. Dezember 2008, als er seinen Antrag beim US-Patentamt einreichte, über die Technologie, um solche Vorfälle zu verhindern“, heißt es in der Klageschrift. Apple habe zudem nicht auf mögliche Gefahren bei der Nutzung von Facetime hingewiesen. Das iPhone des Unfallverursachers müsse deswegen als „ab Werk defekt“ eingestuft werden.
Von Apple fordern die Kläger Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Das Unternehmen aus Cupertino wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Unfallverursacher muss sich indes wegen Totschlags verantworten.
Techniken, mit deren Hilfe die Nutzung eines Smartphones in Fahrzeugen oder während der Fahrt erkannt werden kann, sind nicht neu. Hersteller implementieren sie unter anderem in ihre digitalen Assistenten, um bestimmte Komfortfunktionen wie beispielsweise eine automatische Rufannahme oder automatische Antworten auf SMS zu aktivieren. Die Fahrzeugerkennung kann über eine Kopplung mit bestimmten Bluetoothgeräten oder die eingebauten GPS- und Bewegungssensoren erfolgen. Allerdings nutzt bisher kein Hersteller diese Techniken, um bestimmte Apps während der Fahrt zu deaktivieren oder zumindest auf mögliche Gefahren bei einer Nutzung während der Fahrt hinzuweisen. Solche Hinweise finden sich in der Regel nur in Apps, die für die Nutzung während der Fahrt entwickelt wurden, wie beispielsweise Navigationsanwendungen – und dort in der Regel auch nur beim ersten Programmstart.
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[mit Material von Chris Matyszczyk, News.com]
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4 Kommentare zu Klage: Eltern machen Apple Facetime für Tod ihrer Tochter verantwortlich
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Das das Ehepaar die Kläger sind ist mir schon klar , die sind der Ansicht wenn Apple die Software bei einem fahrenden Fahrzeug automatisch deaktiviert hätten wäre der Fahrer nicht abgelenkt worden .
Ob bei uns in Deutschland sowas gibt ? Deaktivierung des iPhones durch ein anschließen über USB ?
erstmal die Schuld bei den Anderen suchen . Das ist am einfachsten .
So ganz haben sie die Sache nicht verstanden oder? DASS die Schuld bei Jemanden Anderen liegt steht außer Frage, nämlich beim Verursacher welcher NICHT der Kläger ist.
Die Klage beruht auf dem Kausalprinzip des US-Rechts. Die Grundfrage im US-Recht bei so tragischen Unfällen ist, ob der Unfall hätte vermieden werden können, wenn ….
Basis könnten die Urteile gegen Navigationshersteller sein, die verhindern müssen, dass ein Navi während fahrt bedient werden kann. Unter normalen Umständen wäre hier sicherlich keine Kausalität zu einem Appanbieter herzustellen. Mit Patentantrag und der Erteilung des Patentes ändert sich die Sache in der Betrachtung der Kläger, da daraus hervorgeht, dass Apple sich dem Problem bewusst war und trotz Patent nichts dagegen unternommen hat. Das US Recht unterscheidet sich von unserem dahingehend, dass der gesunde Menschenverstand (lege keinen Hamster in die Microwelle) keine Produkthaftung ausschließt, es bedarf des deutlichen Warnhinweises.
Mal abgesehen davon ob in diesem Fall Apple da wirklich eine Mitschuld trifft (werden wir wohl nie erfahren, ich tippe auf eine außergerichtliche Einigung) zeigt es wieder den Unsinn des USPTO und der Patenttrollerei die sich daraus ergibt.
Klar ist Apple schuld, nicht der 22 jährige der, während der Autofahrt ein Smartphone benutzt anstatt auf den Verkehr achtet….