Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Amazon-Tochter Audible und Apple eingestellt. Beide Unternehmen standen in dem Verdacht, mit einem Abkommen über den Vertrieb von Audible-Produkten im iTunes-Store gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Die beanstandeten Klauseln haben beide Unternehmen aber inzwischen gestrichen.
Die Ende 2015 eingeleiteten Ermittlungen beschäftigen sich mit Vertragsbedingungen, die laut Bundeskartellamt „den exklusiven Bezug von digitalen Hörbüchern für den Download-Shop iTunes-Store durch Apple von Audible und die Nichtbelieferung anderer digitaler Musikplattformen als iTunes durch Audible“ regelten. Auslöser war eine Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der Amazon und Audible außerdem vorwarf, ihre dominante Marktstellung zu benutzen, um Verlagen „unzumutbare Bedingungen“ für den Vertrieb von Hörbüchern vorzuschreiben.
„Die Exklusivvereinbarung betraf die Absatzmöglichkeiten von Hörbuchverlagen, denen insbesondere im Bereich digitaler Hörbücher kaum alternative Absatzmöglichkeiten neben Audible zur Verfügung standen“, wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, in einer Pressemitteilung zitiert. „Audible und Apple haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Durch die Streichung der Exklusivvereinbarung kann Apple nunmehr andere Bezugsquellen für digitale Hörbücher nutzen. Eine größere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise für die Verbraucher werden ermöglicht. Nach eigenen intensiven Ermittlungen und im Rahmen einer engen Kooperation mit der Europäischen Kommission konnte das Bundeskartellamt dieses Verfahren ohne förmliche Entscheidung abschließen.“
Amazon und Apple kündigten einem Bericht der Agentur Reuters zufolge nach Gesprächen mit der EU und dem deutschen Behörden bereits am 5. Januar an, auf die gegenseitigen Exklusivklauseln zu verzichten. „Die EU-Kommission begrüßt eine Vereinbarung zur Beendigung aller exklusiven Verpflichtungen der Amazon-Tochter und Apple bezüglich des Vertriebs von Hörbüchern“, sagte demnach ein Kommissionssprecher.
Die Europäische Kommission hatte im Juli 2015 eine „kartellrechtliche Untersuchung bestimmter Geschäftspraktiken von Amazon im Vertrieb von elektronischen Büchern“ eingeleitet. Zu dem Zeitpunkt ging es um eine Meistbegünstigungsklausel, mit denen sich Verlage angeblich verpflichten mussten, Amazon im Vergleich zu Konkurrenten die jeweils besten Bedingungen einzuräumen. In den USA war Apple 2013 wegen Preisabsprachen für E-Books verurteilt worden.
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