Google hat eine neue App vorgestellt, die Eltern die Möglichkeit geben soll, die Smartphone-Nutzung ihrer Kinder zu kontrollieren. Family Link für Android ist derzeit allerdings nur auf Einladung und nur in den USA erhältlich. Die App richtet sich gezielt an Nutzer, die jünger als 13 Jahre sind und deswegen kein eigenes Google-Konto einrichten könnten.
Eltern können Family Link auf den Android-Geräten ihrer Kinder installieren und mithilfe ihres eigenen Google-Kontos ein spezielles Familiy-Link-Konto erstellen. Kinder können sich dann mit diesem speziellen Konto auf einem kompatiblen Android-Gerät anmelden – Family Link setzt derzeit Android 7.0 oder neuer voraus.
Apps lassen sich nun auf dem Gerät des Kindes nur mit Zustimmung der Eltern installieren. Eltern werden außerdem mit wöchentlichen oder monatlichen Berichten darüber informiert, wie viel Zeit ihre Kinder mit ihren Lieblings-Apps verbringen. Darüber hinaus können tägliche Nutzungszeiten festgelegt werden. Ist das Kontingent erschöpft, wird das Gerät automatisch bis zum nächsten Tag gesperrt.
Darüber hinaus können Eltern die Geräte ihrer Kinder aber auch bei Bedarf manuell aus der Ferne sperren, beispielsweise wenn es Zeit ist, für die Schule zu lernen oder ins Bett zu gehen. Es lassen sich aber auch die Einstellungen für den Suchfilter SafeSearch und die Berechtigungen von Apps für Zugriffe auf Mikrofon, Kamera, Standort und Kontakte verwalten. Auch das Passwort lässt sich aus der Ferne zurücksetzen und der Standort des Geräts ermitteln. Alle Kontrollfunktion können laut Google zwei Elternteile wahrnehmen.
Einige Funktionen stehen Kindern aber auch uneingeschränkt zur Verfügung. Sie haben Zugriff auf das Internet und die Internetsuche, können E-Mails und Chat-Nachrichten senden und empfangen sowie Sprach- und Videoanrufe tätigen. Zudem können sie Inhalte wie Fotos, Videos, Notizen, Dokumente und Präsentationen erstellen und an Freunde weiterleiten. Auch Gesundheitsfunktionen wie Schrittzähler oder Herzfrequenzmesser stehen ihnen zur Verfügung. Für Einkäufe im Play Store inklusive In-App-Käufe gelten stets die von den Eltern festgesetzten Regeln.
Da Eltern bei der Einrichtung eines Familiy-Link-Kontos auch das Alter ihres Kindes angeben sollen, weiß Google, wann das Kind 13 Jahre alt wird und laut Googles Nutzungsbedingungen ein eigenes Konto haben kann. „Wenn sich Ihr Kind entscheidet, sein Google-Konto selbst zu verwalten, haben Sie keine Möglichkeit mehr, über Familiy Link darauf zuzugreifen oder es zu kontrollieren“, heißt es dazu in der Datenschutzrichtlinie von Family Link. „Bevor Ihr Kind berechtigt ist, sein Konto zu verwalten, werden wir Sie und ihr Kind benachrichtigen.“
Im Lauf des Jahres soll die finale Version der Family-Link-App erhältlich sein, allerdings auch nur für Nutzer in den USA. Ob und wann Google das Angebot auf andere Länder ausweiten wird, ist nicht bekannt.
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3 Kommentare zu Family Link: Google stellt Kinderschutz-App für Android vor
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Die Idee dahinter ist eigentlich sehr gut, denn die Mehrheit der unter 13jährigen Kinder haben natürlich ein Pixel, Samsung oder ähnliches Gerät mit Android 7.0 ,welche auch so preisgünstig sind, dass fast alle Eltern solche Geräte ihren Kindern kaufen. Ironie Ende.
Das ist doch völlig am Markt und der Realität vorbei. So etwas macht doch nur Sinn, wenn man wenigstens 90% vom gesamten Markt abdeckt.
Das wird wohl so in etwa die Masse dieser Kinder und Jugendlichen sein, die Geräte aus der preisgünstigen Sparte hat und wo sogar bestimmt noch viel KitKat vorhanden ist.
Schade Google, leider völlig daneben. Wäre vernünftig gewesen, wenn man erst die unteren Versionen damit versorgt hätte!
Tolle App!
Ich frag mich nur gerade welche Einsteigersmartphones für die unter 13jährigen Android 7.0 besitzen oder darauf jemals ein Update bekommen.
Völlig am Markt vorbei!
Wenn die Kinder in jedem Fall freien Zugriff aufs Internet haben, dann ist das Ganze zum Kinderschutz sinnlos.
Gerade das wünschen ich und andere Eltern sich, um ihr Kind vor dem Alter unangemessenen Inhalten zu schützen, oder das Internet eben mal gar nicht zuzulassen.