Ein Gericht in Peking hat ein Urteil aus dem Jahr 2016 aufgehoben, das Apple unterstellte, mit dem iPhone 6 die geistigen Eigentumsrechte eines chinesischen Smartphoneherstellers zu verletzen. Damit ist auch ein Verkaufsverbot vom Tisch, das das Beijing Intellectual Property Office verhängt und ein Patentgericht kurz darauf ausgesetzt hatte.
Wie die South China Morning Post berichtet, vertrat das Gericht in der chinesischen Hauptstadt nun die Ansicht, dass das iPhone 6 das Designpatent von Shenzhen Baili nicht verletzt. Die Funktionen des iPhones machten das Apple-Smartphone einzigartig und erlaubten es Verbrauchern, beide Geräte leicht voneinander zu unterscheiden.
Im Dezember 2014 hatte Shenzhen Baili Apple vorgeworfen, das Design des iPhone 6 von seinem Smartphone 100C kopiert zu haben. Tatsächlich haben beide Geräte eine ähnliche Gehäuseform mit abgerundeten Ecken. Auch Komponenten wie Lautsprecher und rückwärtige Kamera befinden sich an ähnlichen Stellen. Da das 100C selbstverständlich auf Android basiert, sollte, wie es das Gericht nun festgestellt hat, eine Verwechslung der beiden Geräte tatsächlich ausgeschlossen sein.
Dass der Kläger eine Beschwerde gegen das Urteil einlegt, erscheint eher unwahrscheinlich. Schon im vergangenen Juni hatte das Wall Street Journal berichtet, dass Shenzhen Baili offenbar insolvent ist. Zusammen mit seinem Mutterunternehmen Digione soll es höhere Schulden als Vermögenswerte haben. Zumindest an den drei registrierten Adressen von Shenzhen Baili und Digione soll es zu dem Zeitpunkt keine Spuren beider Firmen gegeben haben.
Der Anwalt des Smartphoneherstellers erklärte jedoch im Juni 2016, das Unternehmen sei weiterhin aktiv und wolle seinen Kampf gegen Apple fortsetzen. Man denke sogar darüber nach, die Klage auf die aktuelleren Modelle iPhone 6S und iPhone 6S Plus auszuweiten.
China ist ein sehr wichtiger Markt für Apple. Allerdings schrumpften die Einnahmen des Unternehmens aus Cupertino in der Volksrepublik in den letzten Quartalen kontinuierlich. Im ersten Fiskalquartal betrug das Minus 12 Prozent. Grund dafür ist die zunehmende Konkurrenz durch lokale Anbieter wie Huawei, Oppo und Vivo.
Mit Patentgerichten in China machte Apple bisher keine guten Erfahrungen. 2016 entschied ein Patentgericht, dass ein chinesischer Hersteller die Marke „iphone“ für Lederwaren benutzen darf. Das fragliche Unternehmen hatte sich den Begriff 2007 als Handelsmarke gesichert, zwei Jahre vor dem offiziellen Verkaufsstart des iPhone in China im Jahr 2009.
Sie haben Optimierungsbedarf bei Ihren Logistikprozessen?
Die Lösung lautet: Dokumentenmanagement. Erfahren Sie im kostenlosen E-Book, wie ein Dokumentenmanagement-System (DMS) Ihnen helfen kann, Ihre Logistikprozesse zu verbessern – von der Artikelnummer bis zur Zustellung. Lesen Sie außerdem, wie Sie ein DMS auch im laufenden Betrieb zeit- und kostensparend implementieren können.
Tipp: Wie gut kennen Sie das iPhone? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu iPhone-Patentklage: Chinesisches Berufungsgericht entscheidet zugunsten von Apple
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.