Die US-Handelsaufsicht FTC und Amazon haben sich geeinigt, einen mehrjährigen Streit um In-App-Käufe von Kindern zu beenden. Die Eltern, deren Kinder ohne ihre Autorisierung solche Käufe zwischen November 2011 und Mai 2016 tätigten, können daher einen Anspruch auf Rückzahlung geltend machen.
Dabei geht es insgesamt um über 70 Millionen Dollar. Einzelheiten zum Erstattungsprogramm des Onlinehändlers sollen in Kürze angekündigt werden.
„Dieser Fall demonstriert, was ein grundlegendes Prinzip für alle Unternehmen sein sollte – man muss die Zustimmung von Kunden einholen, bevor man von ihnen Geld verlangt“, lässt sich Thomas B. Pahl zitieren, der die Verbraucherschutzabteilung der Federal Trade Commission leitet. „Von Amazons Praktiken betroffene Kunden können jetzt für berechnete Beträge entschädigt werden, die sie nicht erwartet oder autorisiert haben.“
Schon im Juli 2014 hatte die Federal Trade Commission (FTC) Amzaon verklagt. Im April 2016 entschied ein Gericht, dass der Onlinehändler für unautorisierte In-App-Käufe durch Kinder haftet. Es erklärte Amazons Warnhinweise für Kunden hinsichtlich der Möglichkeit, dass eigentlich kostenlose Apps durch In-App-Käufe Kosten verursachen können, für unzureichend.
Zur Einführung der In-App-Kauffunktion Ende 2011 gab es im Amazon Store noch keine automatische Passwortabfrage für alle Transaktionen. Kinder hätten also ohne Einschränkungen Gegenstände einkaufen können, so die Argumentation der FTC. Das In-App-System habe es Kindern erlaubt, ohne Erlaubnis das Konto ihrer Eltern unbegrenzt zu belasten.
In ähnlichen Fällen war die FTC 2014 auch gegen Apple und Google vorgegangen. Mit beiden Unternehmen einigte sich die Behörde, die auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, auf einen Vergleich. Apple willigte ein, mindestens 32,5 Millionen Dollar Schadenersatz an seine Kunden zu zahlen. Google legte die Klage gegen Zahlung von 19 Millionen Dollar bei.
Amazon hingegen wollte nicht klein beigeben, sondern wehrte sich gegen die Forderungen der FTC sowie angedrohte Strafzahlungen. Es wollte ausdrücklich auch eine gerichtliche Klärung in Kauf nehmen. Nach dem 2016 ergangenen Urteil legte es sogar noch Berufung ein – und gab erst jetzt nach.
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