StreamOn: Bundesnetzagentur verlangt Nachbesserungen von der Telekom

Das Angebot verstößt gegen die Netzneutralität und die Regeln für das EU-Roaming. Die Bundesnetzagentur untersagt eine Vertragsklausel, die einer Bevorzugung von Audiodiensten entspricht. Außerdem muss die Telekom StreamOn auch im EU-Ausland anbieten.

Die Bundesnetzagentur hat ihre Prüfung des Streaming-Angebots StreamOn der Deutschen Telekom abgeschlossen. Die mobile Datenflatrate verstößt demnach gegen Regeln zur Netzneutralität und zum Roaming, wie Die Zeit in ihrer Onlineausgabe berichtet. Die Kritikpunkte beziehen sich allerdings in erster Linie auf Details in den Vertragsbedingungen und nicht auf das Angebot an sich.

Mit StreamOn haben MagentaMobil L-Kunden die Möglichkeit unterwegs mit dem Smartphone Musik hören und Videos anschauen, ohne das Datenvolumen zu belasten. Mit dem MagentaMobil M-Tarif ist das Angebot auf Musik beschränkt (Bild: Telekom)StreamOn erlaubt es Mobilfunkkunden bestimmter Tarife der Telekom, auf Audio- und Videoangebote von Partnern zuzugreifen, ohne dass die Nutzung das Datenvolumen des Vertrags belastet. Dazu gehören Amazon, Apple Music, Netflix, Spotify und Youtube. Kritiker sehen darin eine Bevorzugung bestimmter Anbieter und damit einen Verstoß gegen die Netzneutralität – eine Einschätzung, der sich die Bundesnetzagentur nicht anschloss.

Stattdessen muss die Deutsche Telekom lediglich einzelne Vertragsbedingungen überarbeiten. Im Tarif Magenta L soll sich die Telekom beispielsweise das Recht vorbehalten, Videostreaming auf DVD-Qualität zu reduzieren. Für Audio-Streaming gebe es jedoch keine Beschränkung, heißt es in dem Bericht. Die Telekom dürfe die Streaming-Qualität reduzieren, müsse Audio- und Videodienste jedoch gleich behandeln, sprich Audio nicht gegenüber Video bevorzugen.

Darüber hinaus soll StreamOn in der vorliegenden Form gegen die im Sommer eingeführte Abschaffung der Roamingkosten in der EU verstoßen. Die Bundesnetzagentur kritisiert, dass die Telekom die Nutzung der Dienste der StreamOn-Partner nur im Inland nicht auf das Datenvolumen anrechnet. Im EU-Ausland werde der Datenverbrauch jedoch vom vertraglichen zugesagten Volumen abgezogen, was dem Roam-like-at-Home-Prinzip widerspreche.

Die Behörde gab der Telekom zwei Wochen Zeit, die Mängel abzustellen. Das Telekommunikationsgesetz gibt der Bundesnetzagentur auch die Möglichkeit, bestimmte Dienste zu verbieten oder Strafgelder zur Durchsetzung ihrer Vorgaben zu verhängen.

Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen, befürchtet, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur die Netzneutralität schwächt. „Wir hätten uns aber eine insgesamt sehr viel deutlichere Entscheidung gewünscht. So handelt es sich aus unserer Sicht bei dem gesamten Angebot der Telekom um einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Die Bevorzugung weniger Partnerdienste, die sich nur wenige große Anbieter leisten können, geht direkt zu Lasten von Mitbewerbern, der Wettbewerbsvielfalt und der Verbraucherinnen und Verbraucher“, schreibt er in einem Blogeintrag.

Die Telekom betonte indes, alle Interessenten hätten stets die Möglichkeit gehabt, „kostenlos mit uns zusammenzuarbeiten“. Der Videodienst Vimeo erklärte jedoch in seiner Stellungnahme zur Untersuchung der Bundesnetzagentur, die Netzpolitik.org (PDF) vorliegt, dass technische Hürden auf Seiten des Anbieters blieben, die mit hohen Kosten und Aufwand verbunden seien und zumindest im Fall von Vimeo eine Teilnahme an StreamOn verhinderten.

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