Qualcomm hat gestern zwei weitere Patentklagen gegen Apple eingereicht. Während die erste Klage von Qualcomm entwickelte Technologien zur Energieverwaltung und zu maschinellem Lernen gegen Apple in Stellung bringt, befasst sich die zweite Beschwerde mit geistigem Eigentum, das ursprünglich von Palm für dessen Handheld-Computer entwickelt wurde. Insgesamt elf Schutzrechte sollen iOS und Apples mobile Produkte verletzen.
Wie AppleInsider berichtet, befassen sich die Palm-Patente unter anderem mit dem Multitasking-Interface von Palms webOS, das Qualcomm als Vorläufer moderner Smartphone-Betriebssysteme ansieht. Außerdem soll Apple unerlaubt Methoden zur Bedienung von Smartphone-Kameras wie Tap-to-Focus nutzen. Eines der Schutzrechte beschreibt zudem ein Verfahren, um ein eingehendes Telefonat mit einer Textnachricht zu beantworten – ein anderes einen multifunktionalen Power-Button, der das Gerät nicht nur ein- und ausschaltet, sondern auch stumm schaltet oder das Display aktiviert.
Ein weiteres Patent stammt von einem Unternehmen namens TouchTable. Es stammt dem Bericht zufolge auf dem Jahr 2012 und bezieht sich auf ein tischförmiges Gerät mit Touch-Display, das von mehreren Personen gleichzeitig bedient werden kann. Unter anderem wird darin eine Pinch-to-Zoom-Geste beschrieben, wie sie auch von iOS unterstützt wird.
Die zweite Klage, die ebenfalls beim Bezirksgericht für Südkalifornien eingereicht wurde, unterstellt Verstöße gegen sechs Patente. Sie decken Techniken für die Reduzierung des Stromverbrauchs von mobilen Geräten, zur Verbesserung von digitalen Fotos und des Rauschabstands von Funkempfängern sowie zur Bereitstellung relevanter Inhalte ab.
Kurz zuvor hatte Qualcomm bereits auf eine neue Patentklage von Apple mit einer eigenen Gegenklage reagiert. iPhone 7, 8 und iPhone X sollen Patente für Mobilfunktransmitter, die Energieverwaltung und die Verbesserung von Fotos mithilfe von Daten über die Entfernung von Objekten.
Darüber hinaus berichtet die San Diego Union Tribune, dass Qualcomm auch eine Beschwerde gegen Apple bei der Handelsbehörde International Trade Commission plant. ITC-Beschwerden zielen in der Regel darauf ab, ein Importverbot zu erwirken. Außerdem führen sie – falls erfolgreich – schneller zum Ziel, da die Behörde Beschwerden in einem deutlich kürzeren Zeitraum abwickelt als ein Gericht.
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