EuGH weist Sammelklage gegen Facebook endgültig zurück

Nutzer dürfen Ansprüche gegen Facebook nicht an Max Schrems abtreten. Der Europäische Gerichtshof macht aber mit dem Urteil den Weg für die Klage des Aktivisten gegen das soziale Netz vor einem Gericht in Wien frei.

Der EuGH lässt die Klage von Max Schrems gegen Facebook zu. Allerdings scheitert der Aktivist mit dem Vorhaben, eine Sammelklage gegen das Soziale Netz anzustrengen, wie der EuGH am Donnerstag entschieden hat. Demnach dürfen andere Facebook-Nutzer ihre Ansprüche nicht an Schrems abtreten.

Das Eingangsgebäude des Gerichtshofs der Europäischen Union auf dem Kirchberg in Luxemburg (Bild: Europaparlament)

Schrems plante, zusammen mit 25.000 Nutzern, Facebook wegen Verstößen gegen den Datenschutz zu verklagen. Der Aktivist kritisiert unter anderem ungültige Datenschutzrichtlinien, Online-Tracking oder die Weitergabe von Daten an US-Behörden. Schrems hatte in Wien die Klage eingereicht. Facebook hingegen argumentierte, dass der Prozess vor einem irischen Gericht stattfinden müsse, weil das US-Unternehmen dort mit der Europazentrale ansässig ist. Laut EU-Recht kann eine Klage nur am eigenen Wohnsitz durchgeführt werden, was im aktuellen Rechtsstreit Österreich ist.

Bislang wurde aber die Frage, ob Personen aus verschiedenen Ländern gegen ein Unternehmen klagen, noch nicht von einem EU-Gericht behandelt. Nachdem laut dem aktuellen EuGH-Urteil eine solche Sammelklage nicht möglich ist, will Schrems mit der Kickstarter-Kampagne NOYB (None of Your Business) auf politischer Ebene für mehr Verbraucherrechte gegenüber international tätigen Konzernen wie Apple oder Facebook sorgen.

„Das Verfahren gegen Facebook zeigt, dass man als einfacher Nutzer – selbst wenn man Datenschutzexperte ist – sehr viel Zeit und Energie braucht, um zu seinem Recht zu kommen. Wir haben derzeit Datenschutzrecht am Papier, aber nicht wirklich in der Praxis. Die Lösung kann daher nur die kollektive und strategische Durchsetzung auf europäischer Ebene sein“, kommentiert Schrems.

Bereits im November hatte der Generalanwalt des EuGH Michal Bobek die Sammelklage zurückgewiesen. Schrems: „Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass nur der ursprüngliche Vertragspartner eines Unternehmers ein ‚Verbraucher‘ ist. Die Konsequenz wäre aber absurd: Unternehmen könnten in Kartellschadenersatzverfahren relativ leicht Sammelklagen führen, Verbraucher dürften das aber nicht.“

Auch Facebook hatte versucht die Klage damit zu kontern, indem man Schrems den Status eines Verbrauchers abstritt. Denn Schrems gehe inzwischen als „Unternehmer“ gegen Facebook vor. Eine genaue Chronologie listet Schrems auf einer Internet-Seite.

Hier stärkt allerdings das höchste europäische Gericht die Position der Verbraucher. Diese verlieren den Status als Verbraucher auch dann nicht wenn sie Bücher publizieren, Spenden sammeln oder Vorträge halten. Die Aussagen des Generalanwaltes sind für das Gericht nicht rechtlich bindend. Dennoch folgen die Richter meist der Argumentation des Generalanwaltes.

So macht das EuGH-Urteil mit dem aktuellen Urteil auch den Weg für die von Schrems angestrebte Klage frei, so Schrems in einer ersten Reaktion auf das Urteil. „Nach drei Jahren Blockade durch Facebook können die Gerichte nun den Fall prüfen. Facebook muss nun sein Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen. Das ist ein Riesenproblem für Facebook. Der EuGH hat aber leider die einmalige Chance, endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen verpasst, sondern den Ball wieder an den Gesetzgeber zurückgespielt.“

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