Google hat offenbar versucht, die in der vergangenen Woche verhängte Rekordkartellstrafe der Europäischen Union mit einem Vergleich abzuwenden. Wie Bloomberg berichtet, war die Reaktion der EU-Kommission auf Googles Einigungsversuche „sehr zurückhaltend“. Ausschlaggebend dafür waren jedoch nicht Googles Vorschläge, sondern der Zeitpunkt, zu dem sie vorgelegt wurden.
So soll die Alphabet-Tochter erst vor rund einem Jahr das Gespräch mit der EU gesucht haben, um eine Übereinkunft auszuhandeln – wiederum rund ein Jahr nachdem die Kommission Google über die Beschwerdepunkte zu Android informiert hatte. Wenn ein Unternehmen einen Vergleich anstrebe, müsse es „unmittelbar nach“ Erhalt der Beschwerdepunkte „die Hand ausstrecken“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dem Bericht zufolge.
Genau das sei jedoch nicht geschehen. „Dann nimmt es den Verlauf, den es jetzt genommen hat“, ergänzte Vestager. „Also keine Überraschung.“
Der Android-Streit mit der EU ist nicht Googles erstes Kartellverfahren in Europa. Im Juni 2017 wurde das Unternehmen zur Zahlung von 2,42 Milliarden Dollar verdonnert, weil es seine marktbeherrschende Stellung im Suchmarkt wettbewerbswidrig ausgenutzt haben soll. Erst danach sollen Google-Anwälte auf die EU zugegangen und Googles Bereitschaft erklärt haben, einen Vergleich einzugehen.
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Zudem soll eine Aussage von Vestager in einem Interview von Ende Juni 2017 bei Google den Eindruck erweckt haben, die Türen für Verhandlung seien weiterhin offen. Bei der Pressekonferenz, auf der Vestager die Kartellstrafe im Shopping-Streit verkündete, soll sie gesagt haben: „Jeder Fall ist anders. Und selbstverständlich bin ich in den offenen Fällen noch zu keinem Ergebnis gekommen.“
Vergleichsvorschlag von Google enthält keine Details
Im August soll Google dann schriftlich mögliche Änderungen vorgeschlagen haben, um die Bedenken der EU zum Android-Geschäftsmodell zu zerstreuen. So soll sich Google bereit erklärt haben, die Verträge mit seinen Partnern zu ändern und bestimmte Bedingungen, die die EU kritisiert, zu streichen. Der Brief habe aber keine Details enthalten.
Googles Anwälte hätten allerdings nie eine offizielle Antwort auf den Brief enthalten. Stattdessen hätten EU-Vertreter klargemacht, dass Verhandlungen nun keine Option mehr seien. Laut Bloombergs Quellen sei beispielsweise nie besprochen worden, ob Google sich auch im Rahmen eines Vergleichs zur Zahlung einer Geldstrafe bereiterklärt hätte.
Auch im Shopping-Streit war es Google nicht gelungen, einen Vergleich mit der EU auszuhandeln. Zwar gab es konkrete Vorschläge, die ursprünglich sogar umgesetzt werden sollten, heftige Kritik von Verlegern und Politikern zwang die EU jedoch, den Vergleich abzulehnen. Kurz darauf wurde Vestager zur obersten europäischen Kartellwächterin ernannt. Sie ordnete an, das Verfahren neu aufzurollen, was schließlich im Juni 2017 zur Verhängung der Geldstrafe von 2,42 Milliarden Dollar führte.
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