Irland hat von Apple eine Steuernachzahlung in Höhe von 13,1 Milliarden Euro erhalten. Der Betrag wurde laut einem Bericht der Agentur Reuters zusammen mit 1,2 Milliarden Euro Verzugszinsen auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Irland und Apple setzen damit eine Forderung der Europäischen Union um, die dem iPhone-Hersteller gewährte Steuernachlässe als illegale Subventionen eingestuft hatte.
Im August 2016 entschied die EU-Kommission, dass Irland Apple die Steuervorteile nachträglich aberkennen muss. Ein 1991 getroffenes Abkommen zwischen irischen Finanzbehörden und Apple erklärte sie für ungültig. Ursprünglich sollte Irland die besagten 13,1 Milliarden Euro bis zum 3. Januar 2017 eintreiben.
Irland und Apple gehen gegen die Entscheidung der EU-Kommission vor. Die EU betonte jedoch, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung auf die Rückforderung der unrechtmäßigen Steuersubvention habe. Danach stellte Irland mehrfach den Erhalt der Rückzahlung in Aussicht. Zuletzt hieß es im April, dass Apple im Mai einen ersten Teilbetrag erstatten werde. Zuvor hatten sich Apple und Irland auf die Ausgestaltung des Treuhandkontos geeinigt.
Nach Angaben des irischen Finanzministeriums verwalten nun Investmentmanager das von Apple überwiesene Geld. Mögliche Geldanlagen hätten aber ein geringes Risiko. Zudem sei sichergestellt, dass sich keine Verluste für irische Steuerzahler ergäben.
Aufgrund der schleppenden Verhandlungen zur Rückzahlung der 13,1 Milliarden Euro hatte die EU im Oktober 2017 eine Klage gegen Irland beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Diese Klage wurde nun zurückgezogen. „Angesichts der vollständigen Rückzahlung der illegalen staatlichen Beihilfe, die Apple von Irland erhalten hat, wird EU-Kommissarin Margrethe Vestager der Kommission vorschlagen, die Klage zurückzunehmen“, wird Kommissionssprecher Ricardo Cardoso zitiert.
Laut dem irischen Finanzministerium wird die Beschwerde gegen die EU-Entscheidung inzwischen beim Gericht der Europäischen Union mit Vorrang behandelt. Trotzdem könne es mehrere Jahre dauern, bis der Streit endgültig beigelegt sei.
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