Google hat wie angekündigt eine Beschwerde gegen die im Juli verhängte Kartellstrafe der EU eingereicht. Der Internetkonzern wehrt sich damit gegen die Zahlung von 4,34 Milliarden Euro wegen angeblicher Verstöße gegen europäische Kartellgesetze.
Die Europäische Kommission wirft Google vor, seine Marktmacht im Bereich mobiler Betriebssystem zu missbrauchen, um seine Partner wie Huawei, LG und Samsung zur Installation von bestimmten Google-Apps, des eigenen Online-Marktplatzes Google Play für mobile Apps und der eigenen Suchwerkzeuge zu zwingen. Das soll Google wiederum erlauben, seine dominierende Position im Bereich Internetsuche zu festigen.
„Wir haben nun beim Gericht der Europäischen Union unsere Beschwerde zur Android-Entscheidung der EU-Kommission eingelegt“, zitiert die Agentur Reuters aus einer E-Mail von Google. Der Sprecher nannte jedoch keine Gründe für die Beschwerde. Stattdessen verwies er auf die Stellungnahme von Google-CEO Sundar Pichai zur ursprünglichen Kartellurteil.
Im Juli hatte Pichai in einem Blogeintrag dargelegt, warum seiner Ansicht nach Android „mehr Auswahl, statt weniger“, geschaffen habe. Googles Mobilbetriebssystem habe es weltweit tausenden Smartphoneherstellern ermöglicht, Android-Geräte auf den Markt zu bringen. Zudem bauten inzwischen Millionen von App-Entwicklern ihre Geschäfte auf Android auf. Verbraucher profitierten von Android, da sie sich so topaktuelle Smartphones leisten könnten – ein klarer Seitenhieb gegen die ausschließlich im oberen Preissegment angesiedelten iPhones.
Die EU hielt dem entgegen, dass Google seinen Partnern das Paket aus Betriebssystem, App Store, Browser und Suche aufgezwungen haben soll – ohne die Bündelung erhalten Hersteller nur die Open-Source-Variante von Android und vor allem keinen Zugriff auf den Play Store. Darüber hinaus soll Google Partner sogar dafür bezahlt haben, dass sie die Google Suche vorinstallieren und kein anderes Mobil-OS als Android einsetzen.
Bis zu Urteil des Gerichts der Europäischen Union könnten Jahre vergehen. Zudem bliebe Google danach noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof, allerdings nur, wenn ausreichende Gründe für ein Revisionsverfahren vorliegen.
Einen Hinweis auf eine mögliche Verfahrensdauer liefert das 2009 verhängte Kartellurteil gegen Intel. Erst 2014, also nach fünf Jahren, lag das erstinstanzliche Urteil des Gerichts der Europäischen Union vor, das die Entscheidung der EU-Kommission für rechtmäßig erklärte. Vor etwas mehr als einem Jahr hob der EuGH dieses Urteil wieder auf und wies das Gericht der Europäischen Union an, bestimmte Argumente von Intel erneut anzuhören.
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