5G-Versteigerung: Telefónica will gerichtliche Klärung

Der Mobilfunkkonzern will die für März vorgesehene Auktion von Frequenzen per Eilantrag stoppen. Er gehört zu den Netzbetreibern, die sich gegen Versorgungsauflagen in der Fläche und nationales Roaming wenden. Neun Unternehmen haben Klage eingereicht.

Telefónica Deutschland will die für März 2019 angesetzte Versteigerung von Funkfrequenzen für den 5G-Ausbau stoppen. Der Netzbetreiber hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht und will erreichen, dass die 5G-Versteigerung erst stattfindet, wenn über seine vorhergehende Klage gegen die Vergabe- und Auktionsregeln entschieden wurde.

5G (Bild: Shutterstock)

Der Mobilfunkkonzern strebt „eine vorläufige Aussetzung des Frequenzvergabeverfahrens“ insbesondere wegen den vorgesehenen Versorgungsauflagen an, mit denen Funklöcher in der Fläche und entlang von Verkehrswegen beseitigt werden sollen. Telefónica gehört zu den neun Unternehmen, die bis Dezember eine Klage gegen die Bedingungen der Netzagentur eingereicht hatten – darunter war aber bislang kein Eilantrag mit dem Ziel, die Auktion zu verschieben.

Telefónica argumentiert vor allem mit „rechtlicher Klarheit“, die zum Auktionsdesign für den kommenden Mobilfunkstandard 5G fehle. „Diese Rechtsunsicherheit ist Gift für die notwendigen massiven Investitionen in den künftigen Netzausbau“, lässt sich in einer Presseaussendung Markus Haas zitieren, CEO von Telefónica Deutschland. „Milliardeninvestitionen können nicht auf Basis unklarer Regeln getätigt werden. Es muss im Interesse aller Beteiligten sein, dass noch vor einer Auktion Klarheit und Planungssicherheit hergestellt wird.“

Die Versteigerung der 5G-Frequenzen in Deutschland wurde für das Frühjahr 2019 angesetzt. Damit verbundene Versorgungsauflagen und insbesondere National Roaming waren jedoch von Anfang an Reizwörter für die deutschen Netzbetreiber. Die GSMA – Interessenverband der Mobilfunkanbieter – sah den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze in Deutschland durch „unangemessene und unrealistische Auflagen“ gefährdet. Der Branchenverband wandte sich außerdem gegen Auktionsregeln für die Frequenzvergabe, die neue Anbieter nur zu einer geringeren Abdeckung verpflichten und Verhandlungen über nationales Roaming einfordern lässt.

Aus der Politik kommen jedoch Forderungen nach mehr nationalem Roaming anlässlich der mangelhaften LTE-Versorgung in Deutschland. Im europäischen Vergleich landete Deutschland bei der LTE-Versorung in der Fläche auf dem drittletzten Platz – und damit hinter Frankreich, den Niederlanden und Albanien. Selbst das beste deutsche Netz bleibt im internationalen Vergleich weit zurück.

Das Vergabeverfahren für den 5G-Ausbau würde sich verzögern, sollte Telefónica mit seinem Eilantrag bei Gericht erfolgreich sein. Das habe jedoch keinen Einfluss auf einen großflächigen 5G-Start in Deutschland, versichert der Netzbetreiber, da die Zuteilung des auktionierten Funkspektrums ohnehin erst ab 2020 vorgesehen sei. Damit bleibe trotz verzögerter Auktion noch genügend Zeit, um den Netzausbau vorzubereiten. „Wir verfolgen weiterhin das Ziel, unsere Zusagen aus dem Mobilfunkpakt mit Minister Scheuer vom Juli 2018 zu erfüllen“, beteuert der Telefónica-Chef.

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5 Kommentare zu 5G-Versteigerung: Telefónica will gerichtliche Klärung

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  • Am 22. Februar 2019 um 2:32 von Ingo Schmitt

    Na endlich!!!

    Ich Bin ja nur ein kleiner Pre-Paid-Kunde, und wollte mich gegenüber Telefonica etwas bedeckt halten. Ich bin jedoch sehr froh, daß es solche Kunden, wie meine Vorposter bei Telefonica gibt, die genau das sagen, was mir auf der Zunge liegt!!

  • Am 8. Februar 2019 um 9:45 von frustrierter O2 Kunde

    ausgerechnet Telefonice/O2 will klagen.. was für ein Witz!
    War vor kurzem im projekt beim kunden vor ort, Kleinstadt mit 12-14T Einwohnern
    O2 Internet: praktisch nicht existent, mein mobiler Router zeigte nur 2G an.. auch im Stadtzentrum …
    ich musste 20km in die nächste Kleinstatdt fahren, um eine wichtige Information über mein smartphone abrufen zu können..
    Meine Meinung: Wer 3G nicht einmal in Städten einsetzen kann/will, braucht sich doch um 5G Lizenzen gar nicht bemühen.. Saftladen!

  • Am 7. Februar 2019 um 13:02 von Stefan Ried

    Die #netzpolitik ist grundsätzlich falsch. Ende 2020 wird die 5G Abdeckung kaum 5% der Deutschen Landesfläche überschreiten. Nicht der Staat sollte den Erlös der Auktion einschieben, sondern es den Betreibern für ein Roaming geben. Kapiert das der Richter?

  • Am 7. Februar 2019 um 7:57 von Steffi

    Ich finde es äußerst schade, dass man sich so gegen den Wettbewerb sträubt und nicht im Sinne der Verbraucher handeln will. In anderen Ländern ist National Roaming längst üblich. Hier geht es nur um Macht und darum, den lukrativen Markt „Deutschland“ für sich zu beanspruchen. Klar ist das Kuchenstück größer, wenn man den Kuchen nur durch 3 teilen muss. Aber bringt es das Land und die Menschen weiter? Aus meiner Sicht: nein. Wettbewerb belebt das Geschäft und die Weiterentwicklung.

  • Am 7. Februar 2019 um 7:38 von Juergen Gand

    Ausgerechnet die Netzbetreiber, die nur verkaufen aber keinen angemessenen Service bieten, stänkern.
    Eine Flächendeckung sollte Pflicht sein, dafür nur kassieren. Das riecht nach Abzocke. LTE anbieten, kassieren, aber nicht liefern. Geht gar nicht.

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