iPhone 7 und iPhone 8 sind wieder im deutschen Online-Shop von Apple erhältlich. Wie die Agentur Reuters berichtet, hat Apple eine Möglichkeit gefunden, das von Qualcomm erwirkte Verkaufsverbot zu umgehen: Die beiden Smartphone-Modelle bietet das Unternehmen aus Cupertino direkt nur noch mit Chips von Qualcomm an.
Man habe keine andere Wahl gehabt, als in für den deutschen Markt bestimmten Geräten auf Chips von Intel zu verzichten, erklärte der iPhone-Hersteller demnach. Nur so sei es möglich, die Vorgaben des Landgerichts München umzusetzen.
Ende Dezember hatte sich das Gericht der Einschätzung von Qualcomm angeschlossen und wegen Patentverstößen eine einstweilige Verfügung gegen Apple erlassen. Kurz darauf hinterlegte Qualcomm die für das Verkaufsverbot erforderliche Sicherheitsleistung in Höhe von 1,34 Milliarden Euro. Strittig war aber noch, ob das Verkaufsverbot nur für von Apple angebotene Geräte gilt, ober auch für den freien Handel. Letzteres bestritt Apple, weswegen es nur den Vertrieb nur über die eigenen Kanäle einstellte.
Darüber hinaus verurteilte das LG München Apple zur Zahlung von Schadenersatz, dessen Höhe noch zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen ist. Außerdem gab das Gericht dem Antrag auf Verbuchung der mit allen Verkäufen verbundenen Details einschließlich der Einnahmen und Gewinne der betroffenen Geräte von allen Händlern in Deutschland statt.
Das fragliche Patent EP 2 724 461, das eine „Stromversorgung für elektrische Verstärker beschreibt“, richtet sich nicht direkt gegen die Chips von Intel, sondern gegen einen Chip von Qorvo, der allerdings nur in iPhones zu finden ist, die ein Intel-Modem verwenden. „Intels Modem-Produkte sind nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits“, betonte Steven Rodgers, General Counsel bei Intel, gegenüber Reuters.
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Unklar ist, ob das Urteil gegen Apple in der nächsten Instanz bestätigt wird. Zumindest der Patentblogger Florian Müller geht davon aus, dass die Entscheidung und damit auch das Verkaufsverbot wieder aufgehoben wird. r bezieht sich dabei auf zwei Entscheidungen in den USA, wo Qualcomm dieselben Schutzrechte eingeklagt hat. Unabhängig voneinander haben dort ein Gericht in San Diego sowie die Bundesbehörde International Trade Commission die von Qualcomm erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und keine Patentverstöße festgestellt.
Müller zufolge basieren die Entscheidungen aber nicht auf Unterschieden im Patentrecht. Im Lauf der beiden US-Verfahren sollen stattdessen die Schaltpläne des strittigen Chips geprüft worden sein. Dabei wurde offenbar festgestellt, dass ein wichtiges technisches Detail, auf das sich Apple auch in Deutschland beruft, tatsächlich fehlt. Das Landgericht München habe indes selbst betont, dass es die Schaltpläne des Chips nicht geprüft habe.
In einem neuen Blogeintrag bewertet Müller das Münchner Urteil sogar als klare Niederlage für Qualcomm. Das Verkaufsverbot sei nur ein Pyrrhussieg gewesen und habe zudem möglicherweise Qualcomms Position in der Kartelluntersuchung der EU geschwächt. Vor allem, falls in der nächsten Instanz ein Gericht gegen Qualcomm urteile, sei die Klage ein möglicher Beleg für Apples Behauptung, Qualcomm setze seine Marktmacht ein, um nicht benötigte Lizenzen für sein geistiges Eigentum zu verkaufen.
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