Das Bundesamt für Justiz in Bonn hat einen Bußgeldbescheid gegen Facebook Irland erlassen. Die europäische Niederlassung des Social Network soll bei der Erstellung seines Transparenzberichts für das erste Halbjahr 2018 bestimmte Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht eingehalten haben. Die Strafzahlung beläuft sich auf 2 Millionen Euro.
Gemäß NetzDG ist Facebook verpflichtet, zweimal im Jahr einen deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen. Die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Beschwerden soll jedoch in der Ausgabe von Juli 2018 unvollständig sein. „Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte und die Art und Weise, wie das soziale Netzwerk mit ihnen umgeht, ein verzerrtes Bild“, begründete das Bundesamt für Justiz seine Entscheidung.
Konkret soll Facebook nur einen Bruchteil der tatsächlich eingegangen Beschwerden erwähnt haben, nämlich die, die über ein sogenanntes NetzDG-Meldeformular eingereicht wurden. Das Formular sei bei Facebook jedoch „nicht ausreichend transparent“ und „zu versteckt“, heißt es weiter in einer Pressemitteilung des Bundesamts.
Alternativ können Nutzer Beschwerden über strafbare Inhalte bei Facebook auch über den Flagging-Meldeweg einreichen. Facebook soll Nutzer sogar auf diesen Meldeweg gelenkt haben. Das Bundesamt geht jedoch davon aus, dass darüber auch zahlreiche rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG gemeldet wurden, die wiederum nicht im Transparenzbericht berücksichtigt wurden. Als Beleg zieht die Justizbehörde unter anderem Facebooks Community Standard Enforcement Report heran, der auch Sachverhalte beschreibt, die im Sinne des NetzDG rechtswidrig seien.
Darüber hinaus sollen in dem Bericht für das erste Halbjahr 2018 Angaben zu ergriffenen Maßnahmen wie Löschungen und Sperrungen fehlen sowie zur „sprachlichen Kompetenz“ und Schulungen von Mitarbeitern. Das Bundesamt vermisst zudem Ausführungen darüber, ob Beschwerdeführer und Nutzer Begründungen zu Facebooks Entscheidungen über die gemeldeten Inhalte erhalten haben.
Das Bundesamt für Justiz betonte, dass der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Facebook Irland kann demnach noch Einspruch einlegen. Sollte ein Einspruch nicht zur Aufhebung des Bescheids führen, müsste sich das Amtsgericht Bonn mit dem Fall beschäftigen.
Reuters zufolge gibt Facebook in dem fraglichen Transparenzbericht an, im ersten Halbjahr 2018 lediglich 1048 Beschwerden über illegale Inhalte erhalten zu haben. Als Vergleich dienen die Berichte von Twitter und Youtube, die jeweils – bezogen auf das gesamte Kalenderjahr – mehr als 250.000 Beschwerden meldeten.
Ein Facebook-Sprecher wies zudem die Vorwürfe des Bundesamts für Justiz zurück. „Wir sind zuversichtlich, dass die von uns veröffentlichten NetzDG-Berichte mit dem Gesetz übereinstimmen, aber wie viele Kritiker dargelegt haben, fehlt es dem Gesetz an Klarheit.“
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