Leistungsschutzrecht: Google verweigert Zahlungen an Verlage in Frankreich

Frankreich setzt als erstes EU-Mitglied das neue Leistungsschutzrecht um. Statt für Snippets zu zahlen, verzichtet Google nun generell auf deren Anzeige. Verlage können jedoch einer kostenlosen Nutzung in der Nachrichtensuche zustimmen.

Google hat auf die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in Frankreich reagiert, die auch neue Regeln für ein Leistungsschutzrecht enthält. Das Unternehmen weigert sich jedoch, Verlage für in seiner Suche angezeigte Auszüge von Nachrichten zu bezahlen. Um nicht gegen das neue Recht zu verstoßen, verzichtet Google stattdessen auf die Anzeige der sogenannten Snippets in den Suchresultaten – außer ein Herausgeber stimmt der kostenfreien Nutzung explizit zu, wie Politico berichtet.

Google Frankreich (Bild: Google)„Wir akzeptieren keine Zahlungen von Personen, die in die Suchergebnisse aufgenommen werden wollen. Wir verkaufen Anzeigen, keine Suchergebnisse, und jede Anzeige bei Google ist deutlich gekennzeichnet. Deshalb bezahlen wir auch keine Verlage, wenn Menschen in einem Suchergebnis auf ihre Links klicken“, schreibt Richard Gingras, Vizepräsident bei Google für News, in einem Blogeintrag.

Nutzer vertrauten Google, wenn es darum gehe, nützliche und zuverlässige Informationen aus unterschiedlichsten Quellen zu finden. Deswegen sei es notwendig, Suchergebnisse nach deren Relevanz zu bestimmten und nicht anhand von kommerziellen Partnerschaften.

Frankreich ist das erste EU-Mitglied, das die Urheberrechtsreform in nationales Recht überführt hat. Das neue Gesetz gilt dort ab Anfang Oktober – ab dann sollen auch die von Google jetzt angekündigten Änderungen umgesetzt werden.

Das von der EU vorgegebene Leistungsschutzrecht ist jedoch umstritten. Kostenlos dürfen nämlich nur noch „einzelne Wörter oder sehr kürze Auszüge“ bei einer Nachrichtensuche auf Google News erscheinen. Was ein „sehr kurzer Auszug ist“, definiert die Richtlinie indes nicht. „Da das Teilen von Ausschnitten aus Nachrichtenartikeln explizit vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist, wird sich auch in Zukunft hier nichts ändern“, schreibt nun das Parlament in seiner Pressemitteilung. „Die Vereinbarung enthält jedoch auch Bestimmungen, um Missbrauch durch Nachrichtenaggregatoren zu vermeiden. Artikel können in sehr kurzer Form also auch weiterhin in Google News oder Facebook verlinkt und angezeigt werden.“

Dieser Einschätzung schließt sich Google aber offenbar nun nicht an. Zumindest geht das Unternehmen davon aus, dass der derzeitige Umfang von Snippets mit weniger als 140 Zeichen die Definition eines „sehr kurzen Auszugs“ sprengen.

Google untergräbt indes mit seinem Vorgehen die Bemühungen der Europäischen Union beziehungsweise der Verleger, eine weitere Geldquelle für die Produzenten von Nachrichten zu erschließen. Vor allem im Online-Bereich sind sie auf Werbeeinnahmen angewiesen – Einnahmen die sie auch mithilfe von Nutzern generieren, die über Google ihre Seiten aufrufen. Die Verlage argumentieren in dem Zusammenhang, dass Google selbst mit der Nachrichtensuche Geld verdient und den Verlagen einen Anteil daran verweigert – auch mithilfe seiner dominanten Stellung im Bereich Online-Werbung.

Wie die Verlage nun auf Googles Ankündigung reagieren, bleibt abzuwarten. Hierzulande entschieden sich einige Verlage schon vor einiger Zeit, Google die Snippets lieber kostenlos zu überlassen, statt auf den Traffic von Google zu verzichten.

ANZEIGE

Auf zu neuen Höhen mit SkySQL, der ultimativen MariaDB Cloud

In diesem Webinar stellen wir Ihnen SkySQL vor, erläutern die Architektur und gehen auf die Unterschiede zu anderen Systemen wie Amazon RDS ein. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in die Produkt-Roadmap, eine Live-Demo und erfahren, wie Sie SkySQL innerhalb von nur wenigen Minuten in Betrieb nehmen können.

Themenseiten: EU-Kommission, Google, Leistungsschutzrecht, Suchmaschine, urheb

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Leistungsschutzrecht: Google verweigert Zahlungen an Verlage in Frankreich

Kommentar hinzufügen
  • Am 30. September 2019 um 12:46 von Hansa

    In Google News werden kurze Headlines angezeigt. Sobald man mehr wissen möchte und dies anklickt, landet man auf der original Verlagsseite mit all ihrer eigenen Werbung.

    Google News ist ein erheblicher Traffic Multiplikator für die Verlage
    ohne das diese auch nur einen Finger rühren müssen.
    Und für diesen extra Traffic (Werbeinnahmen der Verlage) den Google bringt, soll Google dann auch noch zahlen? LOL

    Jeder Verlag der dies nicht möchte, kann sich blacklisten.
    Somit erscheint er nicht mehr in Google News
    und dem Verlag gehen ordentlich Werbeeinnahmen verloren.

    Mal wieder einen unsinnige Internet EU-Regel, wie der Artikel 13.

  • Am 28. September 2019 um 2:18 von Andreas

    Es wird doch wohl keine seriöse Firma Dropbox nutzen, oder!? Es sei denn Daten und Betriebs-Geheimnisse sind nicht schützenswert.

  • Am 28. September 2019 um 2:02 von Andreas

    Kostenlos oder nix; das nenne ich Erpressung. Aber das ist ja nun genau so eingetreten wie erwartet. Da müssen unsere Eurokraten mal das Gehirn einschalten, bevor sie unsinnige Verordnungen oder Gesetze erlassen. So einfach ist diesen Monopolisten eben nicht beizukommen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *